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Rechtliches bei Bahnreisen Fristen bei Antrag auf Entschädigung

Ich habe einen Antrag auf Entschädigung gestellt und noch keine Rückmeldung erhalten. Ist vom Unternehmen eine Frist einzuhalten?

Gemäß der EU-Fahrgastrechteverordnung hat das Bahnunternehmen einen Monat Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten und die Auszahlung vorzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Einlangen des vollständigen Antrages beim Bahnunternehmen zu laufen.

Die rechtliche Grundlage ist Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

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