Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den VVT Ticketshop | |||
1.1. Geltungsbereich dieser AGB 1.1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des VVT Ticketshops und den Verkauf von im VVT Ticketshop auf tickets.vvt.at und für die in der VVT App (im Folgenden: VVT Ticketshop) erhältliche Ticketangebote. 1.1.2. Für die Beförderungsleistung gelten gesonderte Bestimmungen. 1.1.3. Der VVT Ticketshop wird von der Verkehrsverbund Tirol GesmbH, FN 193350p, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck (im Folgenden: VVT), betrieben.
1.2. Definitionen1.2.1. Soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Definitionen getroffen werden, gelten die Begriffsbestimmungen der VVT-Tarifbestimmungen, inklusive Änderungsprotokoll auch abrufbar unter www.vvt.at/downloads. 1.2.2. In diesen Bedingungen werden folgende weitere Begriffsbestimmungen verwendet: 1.2.3. „Kunde“ umfasst Personen, die im VVT Ticketshop Tickets erwerben. 1.2.4. „Reisender“ umfasst Personen, die im VVT Ticketshop erworbene Tickets nutzen. 1.2.5. „IVB Ticket“ umfasst Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH, Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck (im Folgenden: IVB). IVB Tickets sind im VVT Ticketshop mit dem Wortlaut „Innsbruck“ innerhalb der Ticketbezeichnung bzw. Artikelbezeichnung oder bei einer räumlichen Gültigkeit mit Start- und Zielrelation Innsbruck (= streckenbezogenes Ticket gem. Tarifbestimmungen), erkennbar. 1.2.6. „VVT Ticket“ umfasst die in den VVT Tarifbestimmungen angeführten Tickets. Die Geltungsbereiche sind in Punkt 4. der VVT Tarifbestimmungen geregelt. VVT Tickets sind im VVT Ticketshop mit dem Prefix „VVT“ vor der Ticketbezeichnung gekennzeichnet. 1.2.7. „Sonstiges Ticket“ umfasst alle Tickets, welche im VVT Ticketshop erworben werden können, und welche kein VVT Ticket oder IVB Ticket sind. 1.2.8. „Ticket“ umfasst alle VVT Tickets, IVB Tickets und Sonstigen Tickets. 1.2.9. „VVT Zonen“ bedeutet jegliche Zonen laut VVT Zonenplan, abrufbar: www.vvt.at. 1.2.10. „VVT Ticketshop“ bedeutet jegliche Online-Verkaufsplattform für Tickets (z. B. App, Internet), welche vom VVT betrieben werden. 1.2.11. „VVT Konto“ bedeutet das Kundenprofil, das bei der die Kundenregistrierung im VVT Ticketshop angelegt wird. Ausgewählte Tickets (vgl. Punkt 4.3) können nur personalisiert gekauft werden und erfordern ein VVT-Konto um den Bezug des Artikels dem Kunden in sein Kundenkonto hinterlegen zu können.
1.2.12. „AGB ÖBB“: Die Tarifbestimmungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖBB-Personenverkehr AG, FN 248742 y, Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien, (im Folgenden: ÖBB), abrufbar unter www.oebb.at/static/tarife/de/index.html. 1.2.13. „AGB IVB“: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie Beförderungsbedingungen der IVB, abrufbar unter www.ivb.at.
1.3. Vertragspartner: Verkauf, Vermittlung und Beförderungsleistung1.3.1. VVT Tickets: 1.3.1.1. Der Verkauf von VVT Tickets im VVT Ticketshop erfolgt im Namen und auf Rechnung des VVT. 1.3.1.2. Die Beförderungsleistung erfolgt durch dritte Verkehrsunternehmen. 1.3.1.3. Es gelten die VVT Tarifbestimmungen (abrufbar unter www.vvt.at), die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) sowie die besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen. 1.3.2. IVB Tickets: 1.3.2.1. Vertragspartner für die Vermittlung von IVB Tickets im VVT Ticketshop ist der VVT. 1.3.2.2. Der VVT tritt lediglich als Vermittlerin für den Erwerb von IVB Tickets auf. IVB-Tickets werden jedoch im Namen und auf Rechnung der IVB erworben. Die Beförderungsleistung erfolgt durch die IVB oder von dieser beauftragte Drittunternehmen. 1.3.2.3. Es gelten die Tarif-, Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der IVB und von dieser beauftragter Verkehrsunternehmen. 1.3.3. Sonstige Tickets: 1.3.3.1. Vertragspartner für die Vermittlung von Sonstigen Tickets im VVT Ticketshop ist der VVT. 1.3.3.2. Der VVT tritt lediglich als Vermittlerin für den Erwerb der Sonstigen Tickets auf. Die jeweiligen Sonstigen Tickets werden jedoch im Namen und auf Rechnung der ÖBB, die die Sonstigen Tickets ausstellt, erworben. Das Unternehmen, das die Tickets ausstellt, ist nicht zwingend auch das jeweilige Beförderungsunternehmen. 1.3.3.3. Für Sonstige Tickets gelten zusätzlich die AGB ÖBB und deren Vertragspartner (z. B. Verkehrsverbünde außerhalb Tirols). 1.3.3.4. Die Beförderungsleistung erfolgt durch die ÖBB oder beauftragte Verkehrsunternehmen. Es gelten die Tarif-, Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der ÖBB und von dieser beauftragter Verkehrsunternehmen.
1.4. Buchung von Tickets mittels VVT Ticketshop1.4.1. Buchungsvorgang 1.4.1.1. Beim Buchungsvorgang sind vom Kunden folgende Informationen anzugeben:
1.4.1.2. Die Angaben zu Buchungs- und Zahlungsdaten sind vom Kunden vor Abschluss der Buchung genau auf Richtigkeit zu prüfen. 1.4.1.3. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und VVT und/oder der Kaufvertrag für das VVT Ticket kommt erst mit Bestätigung der erfolgreichen Buchung im VVT Ticketshop gegenüber dem Kunden gemäß nachfolgendem Punkt 4.1.4 zustande. 1.4.1.4. Unmittelbar nach Abschluss eines erfolgreichen Buchungsvorganges für ein Ticket im VVT Ticketshop wird dem Kunden vom VVT eine Buchungsbestätigung an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail Adresse übermittelt. Die Buchungsbestätigung gilt nicht als Ticket. 1.4.2. Namenskorrekturen 1.4.2.1. Falls beim Ticketkauf vom Kunden ein Fehler beim anzugebenden Namen oder einer anzugebenden Nummer einer Berechtigungskarte gemacht wurde, kann dies in den nachfolgenden Fällen korrigiert werden. 1.4.2.2. Eine Namensänderung ist für VVT Tickets möglich, sofern dies in den VVT Tarifbestimmungen vorgesehen ist. Zur Namensänderung muss der Kunde den VVT Kundenservice unter der Telefonnummer +43 512 56 16 16 oder per E-Mail (info@vvt.at) kontaktieren. 1.4.2.3. Eine Namensänderung ist für IVB Tickets möglich, sofern dies in den AGB IVB vorgesehen ist. Zur Namensänderung muss der Kunde den VVT Kundenservice unter der Telefonnummer +43 512 56 16 16 oder per E-Mail (info@vvt.at) kontaktieren. 1.4.2.4. Eine Namensänderung ist für Sonstige Tickets möglich, sofern dies in den AGB ÖBB vorgesehen ist. Zur Namensänderung muss der Kunde den VVT Kundenservice unter der Telefonnummer +43 512 56 16 16 oder per E-Mail (info@vvt.at) kontaktieren. 1.4.3. VVT Konto Für den Kauf von allen personalisierten Tickets (insbesondere Jahres-Netzkarten wie z.B. Jahres- oder Semester-VVT Tickets), ist die vorherige Erstellung eines VVT Kontos im VVT Ticketshop erforderlich. Ohne aktivem VVT Konto können die vorgenannten Tickets nicht im VVT Ticketshop erworben werden. Im Zuge eines Kaufvorgangs, wird der Nutzer auf die allfällige Notwendigkeit eines VVT Kontos hingewiesen.
1.5. Bereitstellung und Nutzung von Tickets1.5.1. Erhalt des Tickets 1.5.1.1. Wenn der Kauf des Tickets über den VVT Ticketshop erfolgt, kann der Kunde nach erfolgreicher Buchung entscheiden, wie er das Ticket erhalten möchte. Es bestehen folgende Auswahlmöglichkeiten:
1.5.1.2. Als angemeldeter Kunde mit einem VVT Konto kann von jedem Gerät und Browser auf die Buchungen im VVT Konto des Kunden zugegriffen werden. Ein angemeldeter Kunde kann somit seine Buchung mittels Browser an einem PC durchführen und diese Buchung als Handy-Ticket mit der VVT App auf einem unterstützten Smartphone erhalten. 1.5.1.3. Im VVT Ticketshop gekaufte Tickets sind persönliche Tickets. Sie lauten auf den/die Namen des/der Reisenden, der/die beim Buchungsvorgang angegeben wurde/n. Bei der Ticketkontrolle müssen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vorweisen. Im Falle von ermäßigten Tickets ist der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzulegen. 1.5.2. PDF-Ticket zum Selbstausdrucken 1.5.2.1. Durch Anklicken von „Jetzt PDF-Ticket erstellen“ entscheidet sich der Kunde dazu, das PDF-Ticket sofort auszudrucken. Es wird sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Der Kunde erhält auch einen Link zum Download an die von ihm angegebene E-Mail Adresse. 1.5.2.2. Das PDF-Ticket ist auf weißem Papier im A4-Hochformat auszudrucken. Ein in anderem Format und anderer Farbe ausgedrucktes Online Ticket kann von Fahrern, Zugbegleitern und Kontrolleuren technisch nicht eingescannt und akzeptiert werden. In diesen Fällen kommen die Regelungen des Punktes 7. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung. 1.5.2.3. Beim Ausdrucken des PDF-Tickets ist darauf zu achten, das Ticket nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zum Ticket und zum Reisenden gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden. 1.5.3. Handy-Ticket zur Anzeige auf einem unterstützen Smartphone in der VVT App 1.5.3.1. In der VVT App wird durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ das Ticket direkt als Handy-Ticket auf einem unterstützten Smartphone angezeigt. Die Datenübertragung über das Mobilfunknetz zu Smartphone des Kunden liegt außerhalb des Einflusses des VVT, weshalb dies auf Risiko des Kunden erfolgt. 1.5.3.2. Wenn ein Ticket in der VVT App gebucht wird, ist die Einstellung „Handy-Tickets“ in den VVT App-Einstellungen voreingestellt. Mit dieser Funktion erhält der Kunde Tickets immer automatisch als Handy-Ticket auf das Smartphone, mit dem die Buchung durchgeführt wurde. Diese Einstellung kann durch aktivieren des Buttons „Immer fragen“ im Bereich „Mein Konto“, „Kontoeinstellungen“ der VVT App geändert werden. So kann der Kunde bei jedem Ticketkauf manuell festlegen, wie er Tickets erhalten möchte. 1.5.3.3. Entscheidet sich der Kunde durch Anwählen von „Jetzt Handy-Ticket erstellen“ dazu, das gebuchte Ticket auf diesem Smartphone als Handy-Ticket anzuzeigen, so wird dieses Ticket ausschließlich auf diesem Gerät angezeigt. 1.5.3.4. Möchte ein Kunde ein Handy-Ticket, das sich auf seinem Gerät befindet, auf einem anderen Gerät oder in einer anderen Form erhalten, so ist die Funktion „Tickets anders erhalten“ auszuwählen. 1.5.3.5. Sollte die VVT App gelöscht werden, werden die in der App vorhandenen Daten, inklusive einem darauf befindlichen Handy-Ticket, gelöscht. Vor dem Löschen der App ist daher vom Reisenden zu prüfen, ob sich ein gültiges Handy-Ticket auf dem unterstützen Smartphone befindet. Sofern ein Reisender sein Gerät wechseln möchte und ein vorhandenes Handy-Ticket auf ein anderes Gerät transferiert werden soll, so ist dies über die Funktion „Tickets anders erhalten“ möglich. Erst nachdem das Ticket „in anderer Form“ auf das gewünschte unterstützte Gerät transferiert wurde oder als PDF-Ticket ausgedruckt wurde, sollte die VVT App von dem bisherigen unterstützten Smartphone gelöscht werden. 1.5.4. Der VVT behält sich das Recht vor, eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung eines im VVT Ticketshop erworbenen Tickets, zum Beispiel bei unerlaubter Mehrfachnutzung oder einer unberechtigten Rückgängigmachung der Ticketbuchung nach einer nachweislich erfolgten Nutzung, zu stellen.
1.6. ZahlungsmöglichkeitenDie angebotenen Zahlungsmöglichkeiten können zwischen im VVT Ticketshop zwischen den einzelnen Ticketangeboten variieren. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten werden nach Auswahl des Angebots im VVT Ticketshop „Warenkorb“ im Bereich „Jetzt Zahlen“ angeführt. 1.6.2. Kreditkartenzahlung Bei der Kreditkartenzahlung sind vom Kunden folgende Informationen anzugeben:
1.6.3. Online-Überweisung 1.6.3.1. EPS-Online-Überweisung ist das Online-Bezahlverfahren von österreichischen Banken. Für die Überweisung wird der Kunde auf die Online-Banking Seite seiner Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite www.stuzza.at aufgelistet. 1.6.3.2. Um mit Online-Überweisung zu bezahlen hat der Kunde folgendermaßen vorzugehen:
1.6.4. Job- und Top-Ticketgutscheine Bei der Zahlung mittels Job- und Top-Ticketgutschein ist vom Kunden vorab ein VVT Konto anzulegen. Beim Bestellungsprozess ist der Gutscheincode für das jeweilige Ticket einzugeben. Der Gutscheincode ist nur für Tickets einlösbar, für die der Gutscheincode vorab generiert wurde.
1.7. Reisende ohne gültiges Ticket1.7.1. Sofern sich der Reisende nicht ausweisen kann, sein Alter nicht nachweisen kann, der Name am Ticket nicht mit dem Namen des Reisenden übereinstimmt oder es am Berechtigungsnachweises für die Ermäßigung fehlt, kommen die Regelungen für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung. 1.7.2. Ein Ticket ist ungültig, wenn
1.7.3. Ein Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn dessen Kauf über den VVT Ticketshop trotz nachweislicher Nutzung rückgängig gemacht wird. 1.7.4. Die weiteren Folgen für Reisen ohne gültiges Ticket sind bei VVT Tickets und bei IVB-Tickets in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) sowie in den besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen und bei Sonstigen Tickets in den AGB ÖBB sowie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) und den besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen geregelt.
1.8. Stornierung und Erstattung von Tickets1.8.1. Die Stornierung und Erstattung von VVT Tickets ist in den VVT Tarifbestimmungen geregelt. Es können nur VVT Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist. 1.8.2. Die Stornierung und Erstattung von IVB Tickets ist in den AGB IVB geregelt. Es können nur IVB Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist 1.8.3. Die Stornierung und Erstattung von Sonstigen Tickets ist in den AGB ÖBB geregelt. Es können nur Sonstige Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist. 1.8.4. Es können immer nur alle Teile einer gebuchten Reise im VVT Ticketshop storniert werden. Werden mehrere Reisen in einem Warenkorb zusammen gebucht, müssen diese separat storniert werden. Erkennet der VVT zu einer Reise eine gebuchte Rückreise, wird der Kunde gefragt, ob diese ebenfalls storniert werden soll. 1.8.5. Ein bereits als PDF-Ticket erhaltenes Ticket kann nicht mehr storniert werden, außer, eine Stornierung ist in den VVT- oder IVB-Tarifbestimmungen oder in den AGB ÖBB ausdrücklich vorgesehen. 1.8.6. Der Erhalt eines als Handy-Ticket erhaltenes Ticket kann über die Funktion „Tickets anders erhalten“ wieder rückgängig gemachen werden. Das Ticket gilt dann jedoch noch nicht als storniert oder erstattet. Erst in einem nächsten Schritt kann die Stornierung erfolgen, sofern die Stornierung für die Art des Tickets vorgesehen ist. 1.8.7. Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme des § 1 Abs. 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) keine Anwendung.
1.9. Haftung1.9.1. Der Kunde haftet für Schäden, welche durch falsche Angaben bei der Buchung im VVT Ticketshop entstehen. 1.9.2. Sofern der Kunde vorsätzlich falsche Angaben macht oder Missbrauch betreibt, ist der VVT berechtigt, den Kunden dauerhaft von der Nutzung des VVT Ticketshops auszuschließen. 1.9.3. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des VVT Ticketshops kann nicht gewährleistet werden. Der Grund liegt insbesondere darin, dass für die notwendigen technischen Voraussetzungen (Internetdienste und Telekommunikation) keine 100%ige Verfügbarkeit garantiert werden kann. Dem Kunden entstehen keine Haftungsansprüche gegenüber dem VVT, wenn der VVT Ticketshop nicht verfügbar ist. 1.9.4. Der VVTleistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen, insbesondere für IVB Tickets und Sonstige Tickets, für die sie nur als Vermittler auftritt. 1.9.5. Der VVT haftet für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden, mit Ausnahme von Personenschäden.
1.10. Erklärung zur BarrierefreiheitDie Verkehrsverbund Tirol GesmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tickets.vvt.at/ 1.10.1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. 1.10.2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 1.10.2.1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.10.2.1. Unverhältnismäßige Belastung Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Eine alternative Buchung ist über das ÖBB Kundenservice unter 05-1717 oder am ÖBB Schalter möglich. 1.10.2.1. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften 1.10.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung wurde am 11.9.2020 erstmalig erstellt. Wir sind bemüht, diese bei Verbesserungen für unsere KundInnen laufend anzupassen. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0. Überprüft wurden der Kauf, der Bezug, das Entwerten und das Stornieren von Tickets, Zeitkarten, und Shop Produkten, das Anzeigen von Informationen zu einer gekauften Reise sowie das Verwalten von Benutzer und Kundendaten. Die Seiteninhalte der gesamten Applikation unterliegen laufenden Änderungen und Erweiterungen. Um dem Rechnung zu tragen, werden diese von MitarbeiterInnen auch laufend überprüft. Die Überprüfungen erfolgen insbesondere auch durch blinde MitarbeiterInnen. Diese Erklärung wurde am 11.09.2020 letztmalig aktualisiert. 1.10.4. Feedback und Kontaktangaben: Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme entdecken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren. 1.10.5. Durchsetzungsverfahren: Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Kontaktformular der Beschwerdestelle Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren 1.10.6. Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfen
1.11. Sonstiges1.11.1. Der diesen AGB zu Grunde liegende Kaufvertrag bei VVT Tickets oder Vermittlungsvertrag bei IVB Tickets und Sonstigen Tickets mit dem VVT wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Für einzelne Produkte und Verbindungen kann es jedoch abweichende Regelungen geben. 1.11.2. Alle Angebote und angezeigten Zeitangaben im VVT Ticketshop beziehen sich auf die lokale Ortszeit (Mitteleuropäische (Sommer)Zeit – ME(S)Z). Abweichungen zu der auf dem Endgerät des Reisenden angegebenen Uhrzeit sind daher möglich. 1.11.3. Sofern der VVT eine neue Version der VVT App zum Herunterladen bereitstellt, sind Reisende dazu angehalten, die neueste Version der VVT App zu nutzen. Nur so kann der VVT so schnell wie möglich die aktuellsten Angebote und Informationen bereitstellen. 1.11.4. Für sämtliche Verträge im Rahmen dieser AGB gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt. 1.11.5. Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. |
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2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für „Carsharing Tirol2050“ | |||
2.1. Gegenstand2.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Ausgestaltung der Geschäftsbeziehungen mit Personen (nachfolgend KundIn oder KundInnen genannt), die bei der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (im Folgenden kurz „VVT“) das Aufpreisprodukt „Carsharing Tirol2050“ erwerben. 2.1.2. Der VVT vermittelt die Services der BetreiberInnen von E-Carsharingsystemen (nachfolgend BetreiberInnen genannt), welche mit dem VVT Verträge über die Nutzung deren Angebote unterzeichnet haben und eine Datenschnittstelle mit dem VVT betreiben. Derzeit werden die Services folgender BetreiberInnen vermittelt:
2.1.3. Das Angebot der Fahrzeugvermietung durch die BetreiberInnen beinhaltet die entgeltliche Bereitstellung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung durch die/den KundIn. 2.1.4. Der VVT ist nur Vermittler der Leistungen, für diese Leistungen gelten gegenständliche AGBs. Für die Benutzung der Fahrzeuge gelten darüber hinaus die AGBs der: Stadtwerke Kufstein (Beecar): http://beecar.at/impressum/ Stadtwerke Wörgl (FloMOBIL): https://flo-mobil.com/weitere-infos/agb-preise/ Regionalenergie Osttirol – FLUGS: https://www.regionalenergie-osttirol.at/flugs-ecarsharing.html
2.2. Verkauf2.2.1. Das Produkt „Carsharing Tirol2050“ ist ein Aufpreisprodukt und kann nur in Verbindung mit dem Erwerb eines Jahres-Tickets Region oder Land erworben werden. 2.2.2. Beim Kauf des Aufpreisproduktes „Carsharing Tirol2050“ ist vom/von der KundIn dem VVT zusätzlich zwingend neben Name, Adresse und Wohnort auch eine gültige Emailadresse und Mobiltelefonnummer bekanntzugeben. Diese Informationen werden für die Anmeldung auf den Buchungsplattformen, Abrechnung sowie Kontaktaufnahme in Notfällen benötigt und dienen somit der reibungslosen Abwicklung und Zusammenarbeit mit den BetreiberInnen. 2.2.3. Die KundInnen, welche das Aufpreisprodukt „Carsharing Tirol2050“ erwerben, müssen einen gültigen Führerschein bzw. dessen Kopie beim Erwerb vorlegen. 2.2.4. Für den Erwerb des Produktes „Carsharing Tirol2050“ gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. 2.2.5. Der VVT händigt der Kundin/dem Kunden eine BenutzerInnenkarte mit einer fortlaufenden Nummer aus, welche zur Benützung der Fahrzeuge bei den BetreiberInnen dient. Die Karte darf nicht an Dritte zur Benützung der Fahrzeuge der BetreiberInnen weitergegeben werden. 2.2.6. Bei Verlust der Karte muss unverzüglich eine Verlustanzeige erstattet werden und diese dem VVT vorgelegt werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10€ kann der/dem KundIn eine neue BenutzerInnenkarte ausgestellt werden. 2.2.7. Der/die KundIn verpflichtet sich, im Fall des nicht neuerlichen Erwerbs des Aufpreisproduktes „Carsharing Tirol2050“ die BenutzerInnenkarte unverzüglich an den VVT zu retournieren. 2.2.8. Nach Abschluss des Kaufes erhält jede/jeder KundIn ein Passwort, das gemeinsam mit der bekanntgegebenen Emailadresse die/den KundIn befähigt, ein Fahrzeug auf der Buchungsplattform der BetreiberInnen zu reservieren.
2.3. Tarif2.3.1. Der Preis für das Aufpreisprodukt „Carsharing Tirol2050“ beträgt € 100,-- pro Jahr. In diesem Preis sind 20 Freistunden bei den unter §1 aufgeführten BetreiberInnen inkludiert. Über diese Freistunden hinaus wird ein Stundentarif von € 4,-- verrechnet. 2.3.2. Die Freistunden können bei den unter §1 aufgeführten BetreiberInnen nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge eingelöst werden. Für die Buchung der Fahrzeuge muss die/der KundIn das Fahrzeug auf der jeweiligen Plattform (App und/oder Website) der/des BetreiberIn buchen. Relevant für die Verrechnung sind die von der/vom NutzerIn gebuchten Stunden. Stornierungen können nur im Rahmen der jeweiligen Fristen laut AGBs der BetreiberInnen berücksichtig werden. 2.3.3. Freistunden, die nach Ablauf des Geltungsjahres nicht konsumiert wurden, verfallen. Unter dem Geltungsjahr wird der Gültigkeitszeitraum der Jahreskarte Land/Region verstanden. Bei einem nicht gleichzeitigen Erwerb des Upgrade „Carsharing Tirol2050“und einer Jahreskarte Land/Region, können die Freistunden im restlichen Gültigkeitszeitraum der Jahreskarte Land/Region konsumiert werden. Wird z.B. die Jahreskarte Land/Region nach 3 Monaten storniert, dann wären im Aufpreisprodukt „Carsharing Tirol2050“ 5 Freistunden inkludiert gewesen. Wurden z.B. 8 Freistunden konsumiert, dann werden der/dem KundIn drei Stunden in Rechnung gestellt. 2.3.4. Für alle Tarife, die nicht in diesen AGBs geregelt sind, gelten die Tarif- und Preisblätter der BetreiberInnen zum Zeitpunkt der Buchung (z.B. Putzpauschale bei Verschmutzung, Selbstbehalt, verzögerte Fahrzeugrückgabe etc.).
2.4 Zahlungsabwicklung und Zahlungsermächtigung2.4.1. Das Aufpreisprodukt wird vom VVT verrechnet, die Verrechnung der Stundentarife über die Freistunden hinaus erfolgen direkt durch jene BetreiberInnen, bei denen die Nutzungsstunden effektiv verbraucht wurden. 2.4.2. Die der/dem KundIn übermittelte Rechnungen der BetreiberInnen oder eines von ihnen Beauftragten wird ausschließlich mittels Lastschriftverfahren abgewickelt und frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung eingezogen. Die/der KundIn muss spätestens zum vorbezeichneten Abbuchungszeitpunkt für eine ausreichende Deckung ihres/seines Kontos sorgen. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen von der/vom KundIn zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, können die BetreiberInnen die zusätzlichen Kosten der/dem KundIn in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal in Rechnung stellen. 2.4.3. Die/der KundIn stimmt einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen und sonstiger Korrespondenz der BetreiberInnen an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. 2.4.4. Einwendungen der/des KundIn gegen ausgestellte Rechnungen der BetreiberInnen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der/beim BetreiberIn geltend zu machen (maßgeblich ist das Zugangsdatum der Einwendungen), anderenfalls ist die/der KundIn von den Einwendungen ausgeschlossen. 2.4.5. Mit der Unterzeichnung dieser AGBs ermächtigt die/der Kundin/Kunde die unten angeführten ZahlungsempfängerInnen, die Zahlungen wiederkehrend vom KundInnen-Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich wird das Finanzinstitut der KundInnen angewiesen, das KundInnen-Konto mit den Zahlungen zu belasten. ZahlungsempfängerInnen / Creditor:
Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die/der Kundin/Kunde die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut der KundInnen vereinbarten Bedingungen.
2.5. Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis2.5.1. Die/der KundIn verpflichtet sich, bei jeder Fahrt eine auf sie/ihn ausgestellte gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Nutzungsberechtigung der gemieteten Fahrzeuge ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Die Nutzungsberechtigung erlischt unmittelbar im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis. 2.5.2. Die/der KundIn ist verpflichtet, den VVT vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 2.5.3. Die BetreiberInnen behalten sich vor, selbst oder durch von ihnen beauftragte Dritte, Stichprobenüberprüfungen zu den vorgenannten Mitführungspflichten vorzunehmen. Die/der KundIn ist verpflichtet, den BetreiberInnen bzw. einer/einem von ihnen beauftragten Dritten auf Verlangen die bestehende Fahrerlaubnis durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen.
2.6. Reservierungspflicht2.6.1. Die/der KundIn verpflichtet sich, vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes und unter Beachtung bestehender Buchungsbeschränkungen bei den BetreiberInnen zu reservieren. 2.6.2. Dies geschieht über die jeweilige Buchungsplattform der BetreiberInnen (App und/oder Website). 2.6.3. Die/der KundIn hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug.
2.7. Nutzungsdauer2.7.1. Die Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, für welches das Fahrzeug entsprechend § 6 reserviert wurde. Dieser beginnt und endet jeweils zur vollen halben Stunde. Er umfasst mindestens eine Stunde und kann nur jeweils um 30 Minuten verlängert werden. 2.7.2. Für Stornierungen und Zeitüberschreitungen gelten die jeweiligen AGBs der BetreiberInnen.
2.8. Nutzung der Fahrzeuge2.8.1. Vor der ersten Nutzung eines Fahrzeuges wird den KundInnen empfohlen, eine Einweisung bei den BetreiberInnen zu absolvieren. Dies dient dazu, Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Bedienung durch die KundInnen möglichst hintan zu halten und eventuell dadurch resultierende Kosten zu vermeiden. 2.8.2. Für die Einweisung ist mit folgenden Stellen Kontakt aufzunehmen:
2.8.3. Bei Schäden am Auto bzw. Unfällen müssen sich die KundInnen unverzüglich bei den zuständigen BetreiberInnen melden. 2.8.4. Für die Benutzung der Fahrzeuge gelten die jeweils gültigen AGBs der BetreiberInnen.
2.9. Stornierung „Carsharing Tirol2050“2.9.1. Die Stornierung und Erstattung des Aufpreisproduktes „Carsharing Tirol2050“ ist in den VVT Tarifbestimmungen geregelt. Es können nur VVT Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist.
2.10. HaftungDer/die KundIn haftet für Schäden, welche durch falsche Angaben beim Erwerb des Upgrade „Carsharing Tirol2050“ entstehen. Sofern KundInnen vorsätzlich falsche Angaben machen oder Missbrauch betreibt, ist der VVT berechtigt, KundInnen dauerhaft von der Nutzung des des Upgrade „Carsharing Tirol2050“auszuschließen. Der VVT leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen, für die sie nur als Vermittler auftritt. Der VVT haftet für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden, mit Ausnahme von Personenschäden. Haftungen betreffend BetreiberInnen und KundInnen in Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge sind in den jeweiligen gültigen AGBs der BetreiberInnen geregelt.
2.11. Datenschutz2.11.1. Der VVT ist berechtigt, im Rahmen der Vermittlung der Services der BetreiberInnen, die Daten der KundInnen an die BetreiberInnen weiterzugeben. Zudem willigt die/der KundIn ein, dass ihre/seine Daten auf den jeweiligen Buchungsplattformen angezeigt werden. Der VVT und die BetreiberInnen verpflichten sich, die personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2018) zu behandeln. 2.11.2. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten der/des Kundin/Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die entsprechenden Behörden übermittelt. Die BetreiberInnen sind auch sonst zur Übermittlung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer sie treffenden gesetzlichen Auskunftspflicht berechtigt. 2.11.3. Der VVT und die BetreiberInnen verpflichten sich, die Daten der KundInnen nicht an Dritte zum Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Eine Verwendung der Daten in pseudonomisierter Form für wissenschaftliche und statistische Zwecke ist gestattet. 2.11.4. Die BetreiberInnen des Carhsarings sind berechtigt, die/den KundIn über ihre/seine Mobiltelefonnummer in dringenden Fällen anzurufen. Dringende Fälle in diesem Sinne sind beispielsweise verspätete Fahrzeugrückgabe, Schäden am Fahrzeug, etc..
2.12. Sonstiges2.12.1. Der diesen AGB zu Grunde liegende Kaufvertrag mit dem VVT wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. 2.12.2. Für sämtliche Verträge im Rahmen dieser AGB gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt. 2.12.3. Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
2.13. BestätigungMit der Bestätigung der AGBs für das „Carsharing Tirol2050“ werden ebenso die AGBs der BetreiberInnen floMOBIL, beecar und FLUGS eCarsharing akzeptiert. Die/der Kundin/Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass der VVT ihre/seine Daten für die Abwicklung des Carsharings an die BetreiberInnen floMOBIL, beecar und FLUGS eCarsharing weitergeben darf und dass die BetreiberInnen die/den Kundin/Kunden in dringenden Fällen (z.B. Beschädigungen am Auto, Verspätung bei der Rückgabe, etc.) telefonisch kontaktieren dürfen. |
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Haftungsausschuss | |||
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