Tickets Bundesländerübergreifende Fahrten
Wie sind Fahrten über den Verbundraum Tirol in Nachbarbundesländer geregelt?
Ich möchte mit meinem KlimaTicket in ein anderes Bundesland reisen oder durch einen Korridor (Grenzgebiet) fahren.
Für Fahrten über den Verbundraum Tirol hinaus darf das Ticket ab dem letzten Halt des jeweiligen Zuges in Tirol mit einem ÖBB-Fahrschein kombiniert werden: Besitzt man ein Netz-Ticket für Tirol und für Vorarlberg, können beide Tickets miteinander kombiniert werden.
Selbiges gilt für Fahrten nach Salzburg oder Kärnten: Für den deutschen Korridor zwischen Kufstein und Salzburg muss ein ÖBB-Fahrschein ab dem letzten Halt in Tirol gelöst werden.
Wie sind Fahrten in Nachbarbundesländer geregelt mit einem Schulticket Tirol oder Lehrticket Tirol?
Das VVT Schul-/Lehrticket Tirol gilt innerhalb des Verbundraumes Tirol. Eine Aneinanderreihung von Jugendtickets aus Nachbarbundesländern ist laut ÖBB-Tarifbestimmungen an den gemeinsamen Verbundgrenzen möglich. Ausgenommen sind Fahrten über das deutsche Eck*.
Die Kombination von VVT Tirol Ticket mit einem ÖBB-Ticket ist möglich. Das ÖBB-Ticket muss ab dem letzten und bis zum ersten Halt des jeweiligen Zuges im Verbundraum Tirol gelöst werden.
* Die vom Fernverkehr der ÖBB bediente Strecke Kufstein – Salzburg über das deutsche Eck, wird von keinem österreichischen Verkehrsverbund abgedeckt. Diese Verkehre sind daher auch von einer Abgeltung der Kosten durch die Verkehrsverbünde nicht erfasst. Daher ist eine Nutzung der ÖBB-Fernverkehrszüge mit den bereits stark ermäßigten Schulticket Tirol & Lehrticket Tirol über diese Strecke nicht möglich.
Alternativ kann die ÖBB VORTEILSCARD Jugend, die bei einem Preis von € 19,- ein Jahr lang zu einer Fahrpreis-Ermäßigung von bis zu 50 % bei jeder Fahrt innerhalb Österreichs – aber auch übers deutsche Eck berechtigt, erworben werden.
Für bundesländerübergreifende Fahrten zum Zweck des Schulbesuchs können zudem Unterstützungen über Bund und Land beantragt werden:
- Alle nötigen Informationen zur Schulfahrtbeihilfe erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt und das entsprechende Formular „Beih85“ finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at.
- Reicht die gesetzliche Schulfahrtbeihilfe nicht aus um die Fahrtkosten zu decken, gibt es für diese Fälle zusätzlich den Fahrtkostenzuschuss des Landes Tirol. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung: Förderungen Fahrtkosten | Land Tirol.