Rechtliches bei Bahnreisen Strafzahlungen
Ich habe eine Strafe bekommen, die ich als ungerecht empfinde. Muss ich die Strafe einbezahlen?
Eine Strafe bzw. Fahrgeldnachforderung kann grundsätzlich ausgestellt werden. Wenn Sie die Strafe als ungerecht empfinden, können Sie binnen einem Monat Einspruch bei dem betroffenen Bahnunternehmen oder im Verkehrsverbund einreichen. Das Unternehmen hat diesen zumindest einmal zu beantworten, bevor weitere Maßnahmen (z.B. Einschaltung eines Inkassounternehmens) veranlasst werden dürfen.
Gelangt Ihre Zahlung nicht fristgerecht ein, muss Sie das Unternehmen einmal mahnen, bevor weitere Maßnahmen gesetzt werden können.
Können Sie nachweisen, dass Sie ein gültiges personalisiertes Ticket besitzen, muss die Höhe der Strafe auf maximal 10 Prozent reduziert werden.
Es wird empfohlen, so schnell wie möglich Kontakt mit dem Bahnunternehmen bzw. Verkehrsverbund aufzunehmen.
Die rechtliche Grundlage ist § 15 EisbBFG.