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Barrierefreiheitserklärung

Der Verkehrsverbund Tirol (VVT) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vvt.at, sowie für die folgenden mobilen Anwendungen: Fahrplanauskunft smartride.vvt.at (Web & App), Radrouter bike.vvt.at (Web & App).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Weitere Verbesserungen sind in Planung.

Die mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar. Die wesentlichen Informationen für Navigationszwecke sind in den Routenplanern in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt. Das Level WCAG-Level AA wird in dem/den Service(s) weitreichend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

2.1 Nicht-textueller Inhalt

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information z.B. für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen im Jahr 2021 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

Auf einigen Webseiten erscheinen Videos von Drittanbietern (wie z. B. Youtube). Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alternativen zu Bild- und Ton nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Wirkungsbereiches des Verkehrsverbund Tirols liegen. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG Richtlinie 1.2 nicht erfüllt sein.

Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

2.2 Information & Beziehungen

Einige Überschriften, Beschriftungen und andere Elemente verfügen teilweise über keinen Inhalt. Damit wird das Erfolgskriterium 1.3.1 verletzt. Dieses Problem werden wir sobald als möglich beheben.

Auf einigen Seiten fehlen Überschriften der Ebene 1. Zudem gibt es auf einige Seiten keine entsprechende semantische Reihenfolge der Überschriften. Damit ist WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Wir planen, das Problem so bald als möglich zu beheben.

Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt. Im Zuge einer grundlegenden Neuprogrammierung der Website wird dieser Fehler in den nächsten Jahren behoben.

2.3 Text vergrößern (Resize Text)

Einige Konfigurationen im HTML-Head-Bereich unterdrücken Vergrößerungsmöglichkeiten insbesondere für Smartphones. Dies betrifft jedoch nur die Smartphone Ausgabe (Viewport) und nicht die Textvergrößerung an sich. Hier springt die Seite ab einer gewissen Zoomtiefe wieder zurück in die Originaldarstellung. Im Zuge einer grundlegenden Neuprogrammierung der Website wird dieser Punkt in den nächsten Jahren behoben.

2.4 Tastatur

Sowohl in der Hauptnavigation als auch im Formular zur Verbindungssuche scheint es Probleme bei der Bedienung allein mit der Tastatur zu geben. Da eine Behebung dieses Problems die Grundstruktur der Webseite betrifft, kann dieser Punkt nicht ohne sehr großen Aufwand behoben werden. Im Zuge einer grundlegenden Neuprogrammierung der Website wird dieser Punkt daher erst in den nächsten Jahren behoben.

2.5 Korrekte Syntax (Parsing)

Der W3C HTML Validator findet einige Fehler in der Syntax. Diese werden geprüft und schnellstmöglich behoben werden. Eine korrekte Syntax stellt in vielen Fällen die Basis für digitale Barrierefreiheit dar.

2.6 Kontrastverhältnis

Auf einigen Seiten wird das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern von Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) nicht erfüllt. Im Zuge einer grundlegenden Neuprogrammierung der Website wird dieser Fehler in den nächsten Jahren behoben. Auf der Website steht ein Hochkontrastmodus zur Verfügung, in dem das Mindestkontrastverhältnis eingehalten wird.

2.7 Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Nach § 2 Absatz 3 WZG gelten die Rechtsvorschriften nicht für Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden. Trotz der Ausnahme ist dem VVT das Erreichen eines hohen Levels der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ein großes Anliegen. Das Level WCAG-Level AA wird in dem/den Service(s) weitgehend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind. Der auf VAO GmbH beruhende Webmandant SmartRide Fahrplanauskunft , ein Routenplaner in Form  einer Webanwendungen und die auf VAO GmbH beruhende native Smartphone App SmartRide und Tablet Version orientiert sich hinsichtlich Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (W3C) (international). Im Fokus steht das Erreichen des WCAG-Levels AA, Tastaturbedienbarkeit und Lesbarkeit durch Screen-Reader. Das Level AA wird für die Features Verbindungsauskunft, Abfahrten (Monitor) und IV/ÖV Störungskarte (die Inhalte im Kamin können textuell erfasst werden) erreicht. Die Karte selbst ist nicht barrierefrei. Die Karte kann sich zwar mit der Tastatur angesehen werden, aber die Kartenkacheln lassen sich textuell nicht beschreiben.

Bei der Erfüllung der Anforderungen des WZGs liegt der Fokus auf den breit genutzten mobilen Anwendungen zur Routenauskunft, da diese auch von Menschen mit Behinderungen nutzbar sein sollen. Der Radrouter bike.vvt.at enthält spezielle Features für das Radfahren und ist nur für bestimmte Regionen verfügbar und beinhaltet nicht im gleichen Ausmaß für die Öffentlichkeit wesentliche Informationen (wie Verbindungsauskunft mit Öffentlichen Verkehrsmittel). Die für die Barrierefreiheit zur Verfügung stehenden Mitteln wurden daher auf die mobilen Anwendungen, die von der breiten Öffentlichkeit genutzt werden, fokussiert. Damit versucht der VVT den größten Nutzen und Vorteil bei den Betroffenen zu bewirken. Aufgrund dieser Priorisierung ist bike.vvt.at technisch und inhaltlich derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich. Im Rahmen eines Relaunches werden wir entwicklungsbegleitend in Hinblick auf Barrierefreiheit optimieren. Der VVT möchte daher die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend machen.

3. Hinweise zu Bedienung

3.1 Skalierbares Layout

Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop-Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom).

3.2 Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

3.3 Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an mkg@vvt.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
 

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05. April 2021 erstellt. Der Verkehrsverbund Tirol ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht, weshalb die Angebote und Services auf dieser Website laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut werden.
 

5. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie innerhalb von 7 Werktagen kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an mkg@vvt.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.vvt.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

5.1 Kontakt

Verkehrsverbund Tirol GesmbH
Unternehmenskommunikation
Sterzinger Straße 3
6020 Innsbruck
E-Mail: mkg@vvt.at

5.2 Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.