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Neuer Öffi-Finanzierungsschlüssel entlastet Gemeinden bei Neubestellungen

Land erhöht Anteil bei Neubestellungen im öffentlichen Verkehr auf bis zu 75%

Der erhöhte Finanzierungsschlüssel bei Neubestellungen im öffentlichen Verkehr wurde diese Woche von der Landesregierung beschlossen, wie LH Günter Platter und LHStvin Ingrid Felipe bekanntgeben: „Als Land wollen wir die Tiroler Gemeinden besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bei all ihren finanziellen Verpflichtungen und Aufgaben bestmöglich unterstützen. Mit der beschlossenen Erhöhung des Landesanteils auf bis zu 75% bei der Öffi-Finanzierung schaffen wir für die Gemeinden als Bestellende mehr Planungsmöglichkeiten und entlasten damit gleichzeitig die Gemeindekassen.“

Bis 2018 wurden zusätzliche Busverkehre von Gemeinden mit einer einheitlichen Finanzierungsquote von 33% durch das Land gefördert. Mit einer Überarbeitung dieses Schlüssels wurde 2019 der Landesanteil an den Zuschüssen an die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde gekoppelt, wie LH Platter erläutert: „Dadurch unterstützen wir die Gemeinden zielgerichtet und nicht nach dem Gießkannenprinzip. Dies nützt insbesondere finanzschwächeren Gemeinden, die Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz für ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger aber auch für die Gäste zu verbessern.“

 

Investition in klimafreundliche und nachhaltige Mobilität

Neben den finanziellen Vorteilen für die Kommunen sieht Mobilitätslandesrätin LHStvin Felipe diese Änderung der Förderrichtlinie auch als eine Investition in eine klimafitte Zukunft: „Das Land Tirol will zusammen mit den Gemeinden die klimafreundliche und nachhaltige Mobilität in Tirol weiter ausbauen. Daher unterstützen wir die Gemeinden bei ihren neuen Mobilitätsangeboten je nach Finanzkraft mit 50, 66 oder bis zu 75% bei den anfallenden Kosten. Die Reform ist ein weiterer Schritt zu einer gemeindefreundlichen ÖPNV-Finanzierung in Tirol und eine Investition in die Daseinsvorsorge.“

Erfreut zeigt sich auch VVT-Geschäftsführer Alexander Jug: „Für den VVT sind die Gemeinden als Leistungsbesteller ein wichtiger Partner für die Entwicklung der Mobilität in Tirol – von der Verbesserung der Infrastruktur bis hin zur Weiterentwicklung attraktiver Angebote für Öffi-NutzerInnen. Die neue Richtlinie bietet den Gemeinden für anstehende Neuausschreibungen mehr Handlungsspielraum bei ihrer Planung.“

 

Rückfragehinweis:
Bettina Sax, BA MSc
Telefon +43 512 508 1901
E-Mail bettina.sax@tirol.gv.at

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