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KlimaTicket Österreich KlimaTicket Österreich

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum KlimaTicket Österreich.

Mit dem KlimaTicket Ö ist es ab 26. Oktober erstmals möglich , mit einem einzigen Ticket alle Züge, Busse und Straßenbahnen des öffentlichen Nahverkehrs in allen Bundesländern und auch in der Westbahn und den ÖBB zum Fixpreis zu fahren.  Der Vorverkauf startet ab 1. Oktober und wird online unter www.klimaticket.at sowie im VVT KundInnencenter und im IVB KundInnencenter und bei der ÖBB erhältlich sein.

Hier finden Sie alle Informationen zum KlimaTicket Österreich :

Was ist das KlimaTicket Ö und welche Varianten wird es geben?
Mit dem KlimaTicket Ö wird es erstmals möglich sein, mit einem Ticket alle Züge, Busse und Straßenbahnen (öffentlicher Linienverkehr) in ganz Österreich zum Fixpreis zu benutzen. Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Arbeitsprogramm 2020-2024 zur Einführung von Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr bekannt. 

Wann kommt das KlimaTicket Ö?
Das KlimaTicket Ö startet mit allen neun Bundesländern, der Westbahn und den ÖBB und ist ab 1. Oktober 2021 im Vorverkauf online sowie bei den Vertriebsstellen der Partnerbetriebe (in Tirol: VVT KundInnencenter und im IVB KundInnencenter und bei der ÖBB) erhältlich und gilt ab 26. Oktober 2021 bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen.

Wann kommen die regionalen KlimaTickets?
Neben dem österreichweiten KlimaTicket sind auch regionale KlimaTickets für ein Bundesland oder eine Region geplant, sofern es sie nicht ohnehin schon gibt (so gibt es bereits eine Jahresnetzkarte für alle Öffis in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Wien und ab 26. Oktober 2021 auch in Oberösterreich). Die Verantwortung für die Umsetzung und Gestaltung der regionalen KlimaTickets liegt beim jeweiligen Bundesland. Der Bund stellt allein dafür 100 Mio. Euro jährlich zur Verfügung und unterstützt die Länder bei einer möglichst raschen Einführung. Ein Wechsel von KlimaTicket Ö auf ein neu eingeführtes regionales Klimaticket wird jedenfalls kundenfreundlich möglich sein. Aus Sicht des Klimaschutzministeriums ist das KlimaTicket erst umgesetzt, wenn alle Tickets umgesetzt sind.

Wann kommt das Bundesländer KlimaTicket Tirol?
Die in Vorbereitung befindlichen Anpassungen der unterschiedlichen Angebote des Verkehrsverbund Tirol und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe sind aktuell in Verhandlung und werden zeitnah vorgestellt.

Was kostet das KlimaTicket Ö und wo ist es gültig?
Aktuelle Preise zum KlimaTicket Ö finden Sie hier: www.klimaticket.at

Welche öffentlichen Verkehrsmittel sind im KlimaTicket Ö enthalten?
Mit dem KlimaTicket Ö kann man in ganz Österreich mit allen Zügen, Busse nund Straßenbahnen des öffentlichen Nahverkehrs, sowie  der ÖBB und der Westbahn unterwegs sein. Aktuelle Informationen zum KlimaTicket finden Sie hier: Startseite - Klimaticket

Wo kann ich das KlimaTicket Ö kaufen?
Das KlimaTicket Ö kann sowohl online auf www.klimaticket.at als auch bei den Schaltern der teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gekauft werden (d.h. alle Schalter der ÖBB und Westbahn in ganz Österreich sowie alle Schalter der Verkehrsverbünde).

Welche Dokumente brauche ich beim Kauf des KlimaTicket Ö? 
Beim Kauf des KlimaTicket Ö sind keine Dokumente (wie z.B. Führerschein oder Meldenachweis) notwendig. Bei einer Kontrolle ist das Ticket in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, e-card mit Foto(!), Reisepass, etc.) gültig.

Benötigt es ein Foto für das KlimaTicket Ö?
Ja, am Ticket befindet sich ein Foto, daher bitte beim Kauf in der Verkaufsstelle ein Foto mitbringen bzw. beim Online Kauf ein Foto hochladen. Im VVT-KundInnencenter Innsbruck besteht die Möglichkeit vor Ort ein Foto zu machen.

Wird es ein Angebot für die Mitnahme von Kindern geben?
Die aktuellen Tarifbestimmungen des KlimaTicket Ö sehen vor, dass es gegen einen pauschalen Aufpreis von 110 Euro möglich sein wird, das ganze Jahr bis zu vier Kinder zwischen 6 und 15 Jahren mitzunehmen. Die Kinder müssen nicht mit dem Inhaber oder der Inhaberin des KlimaTicket Ö verwandt sein. Kinder von 0 bis 5 Jahren reisen wie bisher kostenlos gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Diese Variante ist für viele Verkehrsmittel eine neue und kundenfreundliche Lösung.

Was heißt Behinderung? Habe ich Anspruch auf Ermäßigung?
Anspruch auf Ermäßigung haben Menschen mit Behinderung, wenn in deren Österreichischem Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Vermerk „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist, oder Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis, Inhaber und Inhaberinnen von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz.

Gilt das KlimaTicket Ö auch für das deutsche Eck bzw. Grenzbahnhöfe?
Das KlimaTicket Ö gilt für alle Fahrten in Österreich. Bei Fahrten ins Ausland gilt das KlimaTicket Ö bis zum Gemeinschaftsbahnhof im Ausland bzw. bis zur Staatsgrenze oder für u.a. Strecken im Ausland. Für den Auslandsanteil der Reise ist ein Aufpreis zu zahlen.

Gemeinschaftsbahnhöfen im Ausland:

  • Buchs SG
  • Simbach/Inn
  • Brennero/Brenner
  • Sopron
  • St. Margarethen
  • Lindau (Bodensee) Reutin
  • Passau Hbf
  • Tarvisio Bosco Verde
  • San Candido/Innichen

Auf folgenden Strecken im Ausland wird das KlimaTicket Österreich anerkannt:

  • auf dem deutschen Abschnitt zwischen Salzburg Hauptbahnhof und Kufstein (sogenanntes Deutsches Eck), bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich. Umstiege sind auf diesem Abschnitt (z.B. in Rosenheim) jedoch nicht erlaubt;
  • auf dem liechtensteinischen Abschnitt zwischen Tisis und Buchs (SG);
  • auf dem italienischen Abschnitt zwischen Sillian und Brenner mit Umstieg in Franzensfeste, bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich und
  • auf dem deutschen Abschnitt zwischen Scharnitz und Ehrwald, bei Fahrtantritt oder Fahrtziel in Tirol.

Was passiert mit meiner Jahreskarte? Soll ich noch verlängern bzw. wird die Differenz gutgeschrieben?
Die Inhaber und Inhaberinnen von personalisierten Zeitkarten (z.B. Jahreskarte eines Verbundes oder der ÖBB) können beruhigt sein. Ein Umtausch bestehender Zeitkarten für den Kauf des KlimaTicket Ö wurde mit allen teilnehmenden Verbünden bzw. Verkehrsunternehmen vereinbart (Rabattkarten wie die ÖBB Vorteilscard fallen nicht unter diese Vereinbarung). Der Umstiegszeitpunkt ist bei den meisten Unternehmen ein bestimmter Tag des Monats (z.B. erster oder letzter Tag des Monats). Für Details zu den Umstiegsmodalitäten, wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund, der die Jahreskarte ausgestellt hat.

Ich habe eine in Tirol gültige Jahreskarte Land. Wie kann ich auf das KlimaTicket Ö umsteigen?

  • Sie erwerben ein KlimaTicket Ö. Hier sind Sie zeitlich ungebunden, denn dieses Ticket ist ein Jahresticket mit Fließdatum und kann jederzeit erworben werden.
  • Anschließend stornieren Sie zum Monatsende (z.B 31.10.2021) Ihr VVT Jahres-Ticket.
  • Die Stornierung kann per Email an info@vvt.at erfolgen, aber auch persönlich im KundInnencenter des VVT durchgeführt werden. 
  • Der Nachweis, dass ein KlimaTicket gekauft wurde, muss dieser Email beigelegt werden, oder im KundInnencenter vorgezeigt werden.
  • Wichtig: Das VVT Jahres-Ticket muss bis zum 7ten des Folgemonats an den VVT retourniert werden.
  • Verrechnet wird nicht der Monatstarif (1/5 des Jahres-Ticket Tarifs) für die in Anspruch genommenen Monate, sondern anteilsmäßig 1/12 des Jahres-Tickets. Das ermöglicht eine genaue Abrechnung Ihrer konsumierten Öffi-Monate.

Weitere Informationen zum KlimaTicket finden Sie unter www.klimaticket.at 

Habe ich mit dem KlimaTicket Ö Anspruch auf ein kostenloses P+R Ticket
Ja. Das kostenlose P+R Ticket kann direkt im VVT KundInnencenter oder per E-Mail an info@vvt.at beantragt werden. 

Welche Zahlungsmodalitäten gibt es für das KlimaTicket ?
Das KlimaTicket Ö kann in monatlichen Raten (ohne Aufschlag) bezahlt werden oder es wird beim Erwerb der gesamte Betrag bezahlt. Bei monatlicher Abbuchung sind die ersten zwei Monatsraten sofort bei der Bestellung zu bezahlen. Die Abbuchung des Restbetrags erfolgt ab dem dritten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift in zehn gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage jedes Kalendermonats.

Ist der Gültigkeitsbeginn des KlimaTicket Ö frei wählbar?
Der erste Tag der Gültigkeit kann frei gewählt werden (muss also nicht z.B. der Monatserste sein) und das KlimaTicket Ö kann max. vier Wochen im Voraus gekauft werden. Beim Onlinekauf kann das KlimaTicket Ö frühestens 15 Tage nach dem Kauf genutzt werden, beim Kauf am Schalter kann man sofort mit dem vorläufigen Ticket losfahren.

Wie und wann bekommt man das KlimaTicket Ö zugestellt?
Beim Kauf am Schalter bekommt man ein vorläufiges Ticket ausgedruckt oder wenn gewünscht per Email, das sofort genutzt werden kann. Beim Onlinekauf kann das KlimaTicket Ö frühestens 15 Tage nach Kauf genutzt werden. In beiden Fällen wird das KlimaTicket Ö nach wenigen Wochen im Scheckkartenformat per Post zugeschickt.

Gibt es eine App o.ä. für das KlimaTicket Ö, wo man das Ticket digital verfügbar hat?
Nein, derzeit gibt es noch keine App für das KlimaTicket Ö, d.h. im Verkehrsmittel muss die Plastikkarte vorgezeigt werden.

Kann ich das KlimaTicket Ö kündigen?
Ja. Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem 7. Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Dabei ist eine Monatsrate als Kündigungsentgelt zu zahlen. Im Falle von Umzug, mehr als dreimonatige Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Todesfall kann das Ticket jederzeit und ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden.

Wird eine Mitnahme von Fahrrädern möglich sein?
Die Fahrradmitnahme wird von Verbünden und Verkehrsunternehmen unterschiedlich gehandhabt (z.B. zu bestimmten Verkehrszeiten, in bestimmten Verkehrsmitteln, bei vorheriger Reservierung, entgeltlich oder kostenlos). Eine generelle, kostenlose Mitnahmemöglichkeit ist aktuell nicht vorgesehen. Das Klimaschutzministerium setzt sich aber auf alle Fälle ein, dass KlimaTicket-Kunden und Kundinnen in Bezug auf Fahrradmitnahme gleich behandelt werden, wie die Inhaber und Inhaberinnen anderer Jahreskarten beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Wird eine Mitnahme von Hunden möglich sein?
Die Mitnahme von Hunden wird von den Verbünden und Verkehrsunternehmen unterschiedlich gehandhabt und liegt im Gestaltungsbereich des jeweiligen Unternehmens.

Wird es ein KlimaTicket Ö für die erste Klasse oder mit Sitzplatzreservierung im Fernverkehr geben?
Das KlimaTicket Ö deckt die Beförderung in der jeweils niedrigsten Komfortstufe ab. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen wie etwa ÖBB und Westbahn werden entsprechende Zusatzprodukte entwickeln und vertreiben. Bitte setzen Sie sich daher mit dem jeweiligen KundenInnenservice in Kontakt.

Kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das KlimaTicket Ö dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin steuerfrei als „Jobticket“ für den Arbeitsweg zur Verfügung stellen?
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin das KlimaTicket Ö steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Für weitere Informationen darf auf die Homepage des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen verwiesen werden.

Wie kann ich Vertriebspartner des KlimaTickets Ö werden (betrifft z.B. Anfragen von Reise-/Verkehrsbüros, Bahnhofskioske, etc)?
Für alle Fragen zum Vertrieb des KlimaTickets Ö darf auf die zuständige One Mobility GmbH verwiesen werden. Bitte wenden Sie sich an office@one-mobility.at

Warum braucht es ein KlimaTicket Ö? Beitrag zu den Klimazielen?
Das KlimaTicket Ö ist nicht nur ein Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel, sondern auch eine Maßnahme, die dabei helfen soll, die Pariser Klimaziele zu erreichen. Um eine klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr darzustellen, wollen wir das KlimaTicket Ö leistbar und zugleich unkompliziert zugänglich machen.

Wie wird das KlimaTicket Ö finanziert? Ist die Finanzierung gesichert?
Die Finanzierung des KlimaTicket Ö wird durch Erlöse aus Ticketverkäufen sowie durch Mittel der
öffentlichen Hand sichergestellt. Die dafür benötigten Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen
Euro pro Jahr (inkl. jährlicher Preisanpassung) sowie die Bundesmittel zur Unterstützung regionaler Klimatickets in Höhe von 100 Millionen pro Jahr (inkl. jährlicher Preisanpassung) sind aktuell durch das Bundesfinanzgesetz 2021 bzw. das Bundesfinanzrahmengesetz langfristig gesichert.

Weitere Informationen unter www.klimaticket.at

 

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