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Allgemeine Geschäftsbedingungen für RegioFlink

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (im Folgenden "VVT"), FN 193350p, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck, angebotenen Personenbeförderungsleistung RegioFlink. Die VVT ist die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft gemäß § 17 ÖPNRV-G (Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs) für den Verbundraum Tirol.

1.2. Die VVT erbringt die Beförderungsleistung nicht selbst, sondern über Dritte (die „Verkehrsunternehmen“ oder „VU“).

1.3. Vertragspartner sind die VVT sowie die Person, welche die Personenbeförderungsleistung RegioFlink für sich oder für Dritte bucht (nachfolgend “Nutzer“).

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. RegioFlink ist ein Beförderungsangebot der VVT. 

2.2. Das Angebot erlaubt registrierten Kunden über die RegioFlink-App (im Folgenden die "App"), über eine Webanwendung oder telefonisch Fahrtwünsche zu übermitteln und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. 

2.3. Fahrten werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden stets an bestimmten, von der VVT festgesetzten Haltepunkten (Ausnahme: Rollstuhlfahrer, pflegebedürftige Personen). Für pflegebedürftige Personen oder Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, besteht die Möglichkeit einer Beförderung von Tür-zu-Tür.

2.4. Voraussetzung für die Buchung von Leistungen ist die Registrierung des Nutzers, die Übermittlung des Fahrtwunsches und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Die verfügbaren Fahrzeugtypen werden von der VVT oder dem VU vorgegeben.

2.5. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Über Smartphones mit Huawei Betriebssystem kann eine Webanwendung genutzt werden. 

2.6. Eine über die Webanwendung oder die App gebuchte Fahrtberechtigung gilt nur für das RegioFlink-Angebot, hingegen nicht für andere Beförderungsangebote der VVT im Verkehrsverbund Tirol.

 

3. Registrierung | Konto des Nutzers

3.1. Personen über 14 Jahre sind berechtigt, sich für den RegioFlink zu registrieren. Ausgenommen sind Personen, die in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen sind. 

3.2. Die Registrierung eines Nutzers und damit zusammenhängend die Eröffnung eines Kontos kann entweder über die App oder die RegioFlink Webanwendung regioflink.ridewithvia.com erfolgen. Die Registrierung über die App erfordert deren Installation auf dem Smartphone oder einem Tablet (Apple App Store oder dem Google Play Store). Eine telefonische Registrierung ist nicht möglich.

3.3. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • der Benutzername als „Klarname“ (Vor- und Nachname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)
  • eine Mobiltelefonnummer
  • eine gültige E-Mail-Adresse

3.4. Der Nutzer kann bereits bei der Registrierung angeben, dass er Rollstuhlfahrer ist und daher für sich eine Beförderung von Tür-zu-Tür erwünscht ist. 

3.5. Registrierte Nutzer können nicht telefonisch buchen.

3.6. Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App oder Webanwendung. Mit dem Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit der Geltung der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den On Demand Verkehr („AGB“), den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der VVT einverstanden zu sein und die Datenschutzerklärung der VVT zur Kenntnis genommen zu haben. Die AGB, die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der VVT und die Datenschutzerklärung sind jederzeit unter www.vvt.at in der jeweils gültigen Fassung abruf-bar und hängen in den Fahrzeugen des RegioFlinks aus.

3.7. Der Nutzer ist für die von ihm im Zuge der Registrierung oder einer Buchung bekannt gegebenen Daten und sonstigen Informationen (zB Standort für die Abholung) verantwortlich. Allfällige Schäden, die der VVT aufgrund unrichtiger Angaben entstehen, sind vom Nutzer zu ersetzen. 

3.8. Um die App bzw. Webanwendung nach erfolgter Registrierung zu nutzen, müssen sich Nutzer mit dem jeweiligen Benutzernamen und ihrem Einmal-Code einloggen. Das Einloggen geschieht über einen "one time password flow". Dabei wird ein Einmal-Code an die im Kundenkonto hinterlegte Telefonnummer per SMS gesandt. Der Einmal-Code ist für jede Anmeldung einzugeben. Das Nutzerkonto in der RegioFlink-App bzw. Webanwendung wird individuell für jeden Nutzer erstellt. Der Nutzer darf seine Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto oder zu den Kontodaten (einschließlich dem Einmal-Code) gewähren. Nutzer haften für Schäden, die der VVT aufgrund schuldhafter Verletzung vorgenannter Geheimhaltungsverpflichtung entstehen. Der Nutzer wird die VVT unverzüglich schriftlich an info@vvt.at informieren, wenn er Kenntnis oder Grund zur Annahme hat, dass Dritte unberechtigt Zugang zu seinen Zugangsdaten oder Kontoinformationen haben, oder diese manipuliert wurden oder aus sonstigem Grund nicht sicher sind. 

3.9. Die Nutzerkonten sind nicht an den Kanal (App und Webanwendung), über welchen sie erzeugt wurden, gebunden. Das heißt, ein Nutzer kann mit dem gleichen Konto per App oder Webanwendung, nicht jedoch telefonisch buchen.

 

4. Bestellung und Inanspruchnahme des RegioFlink

4.1. Buchungen einzelner Fahrten des RegioFlink erfolgen über die App, die Webanwendung oder telefonisch. Die bei der Buchung vom Nutzer getätigten Angaben, zB Standorte oder Altersangaben, sind Grundlage der Beförderungsleistung. Der Nutzer verpflichtet sich daher, ausschließlich wahrheitsgetreue Angaben zu machen. 

4.2. Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, selbst Fahrten zu buchen. Minderjährige unter diesem Alter oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Buchung von Fahrten der Einwilligung der gesetzli-chen Vertreter.

4.3. Bei telefonischen Buchungen hat der Fahrgast die Fahrt bar beim Fahrer/der Fahrerin vor Fahrtantritt zu bezahlen. Der Nutzer hat in diesen Fällen nur den Namen und den Abhol- und Zielort anzugeben. Bei einer Vorausbuchung ist zusätzlich die Angabe einer Telefonnummer notwendig. Die telefonisch bekannt gegebenen Daten werden in angemessener Frist nach dem Transport gelöscht, es sei denn, sie werden für andere Zwecke weiterhin benötigt (zB allfällige Schadensabwicklung).

4.4. Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres sind nicht berechtigt, ohne Begleitperson zu fahren. Als Begleitperson kommen nur uneingeschränkt geschäftsfähige Personen ab einem Alter von 14 (vierzehn) Jahren in Betracht. 

4.5. Weder die VVT noch das VU sind verpflichtet, das Alter von Fahrgästen zu prüfen. Unabhängig davon haben das VU und dessen Mitarbeiter (insbesondere die FahrerInnen) das Recht, vor Erbringung der Beförderungsleistung Altersnachweise und/oder schriftliche Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter von Nutzern oder Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Werden keine oder keine hinreichenden Altersnachweise und/oder keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht, kann die Beförderung verweigert werden.

4.6. Buchungen sind als Vorausbuchung oder Sofortbuchung möglich. Bei der Vorausbuchung kann eine Fahrt des RegioFlink höchstens sieben Tage vor der Fahrt bestellt werden. 

4.7. Bei der Vorausbuchung muss der Nutzer neben dem Abholort/Standort und dem Zielort entweder eine gewünschte Abfahrtzeit oder eine gewünschte Ankunftszeit angeben und erhält dann unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit entsprechende Fahrtangebote, die er nochmals unmittelbar nach Erhalt des möglichen Fahrtangebotes bestätigen muss. Die Buchung wird erst mit der Bestätigung wirksam. Abfahrts- und Ankunftszeit verstehen sich variabel (Zeitfenster von bis zu 30 Minuten).

4.8. Bei einer Sofortbuchung erhält der Nutzer unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit entsprechende zeitnahe Fahrtangebote für die gewünschte Strecke. Diese sind auch nochmals zu bestätigen.

4.9. Bei Buchung über App oder Webanwendung sind der gewünschte Abhol- und Zielort in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standortes erfolgen (nur über die App möglich). Die Ortungsdienste müssen dafür vom Nutzer freigeschaltet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Standortermittlung erfolgt laut Datenschutzerklärung des VVT in der jeweils aktuellen Fassung (Datenschutzerklärung RegioFlink). 

4.10. Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ in der App oder in der Webanwendung kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag („Vertrag“) zwischen VVT und dem Nutzer zustande. Bei der telefonischen Buchung kommt der Beförderungsvertrag mit der mündlichen Einigung zustande.

4.11. Nach erfolgter Buchung über die App oder die Webanwendung erhält der Nutzer eine Buchungsbestätigung in der App bzw. der Webanwendung, die das Kennzeichen des Fahrzeuges (im Folgenden nur noch „Fahrzeug“) sowie weitere Informationen (im Folgenden nur noch „Services“), wie die erwartete Abfahrtszeit und den Zustiegspunkt, anzeigt. Bei im Voraus gebuchten Fahrten erscheint diese Ansicht erst unmittelbar vor Fahrtantritt. Bei Sofortbuchungen erscheint diese Ansicht direkt nach der Buchung. 

4.12. Im Falle einer Vorausbuchung per Telefon von weniger als 24 Stunden wird der Nutzer ca. 30 Minuten vor Fahrtbeginn und bei Vorausbuchungen mit einer Vorlaufzeit von mehr als 24 Stunden bereits am Vortag um ca. 17:00 Uhr über seinen Einstiegsort und die genaue Abholzeit informiert. Diese Information wird per automatisiertem Anruf oder per SMS (je nach präferiertem Kommunikationsmittel des Nutzers) übermittelt. Bei einer Beförderung von Tür-zu-Tür bei einem pflegebedürftigen Fahrgast oder einem Rollstuhlfahrgast, hat der Nutzer bei der Buchung eine Markierung zu setzen, dass ein Rollstuhlfahrgast und/oder eine pflegebedürftige Person befördert werden soll oder er hat dies bei der telefonischen Buchung mitzuteilen, sofern dies nicht ohnehin im Nutzerprofil hinterlegt wurde. Dem Fahrer/der Fahrerin ist bei Aufforderung ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit (zB ein ärztliches Attest) vorzulegen.

4.13. Dem VU und dem Fahrer/der Fahrerin werden anschließend an die vom Nutzer vorgenommene Buchung folgende notwendigen Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen, und ggf. ein Hinweis zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, zB Rollstuhl und Tickets in der Buchung. 

4.14. Der Nutzer kann sowohl für sich selbst und weitere Fahrgäste als auch ausschließlich für andere Fahrgäste eine Fahrt buchen. Er hat dabei immer die Anzahl der zu befördernden Personen anzugeben. Der Nutzer wird bei einer Buchung für andere Personen als deren Stellvertreter tätig und verpflichtet sich, solche Buchungen nur vorzunehmen, wenn er hiezu von den gebuchten Personen berechtigt wurde. Der Nutzer hat alle Personen, für die er als Stellvertreter Buchungen vornimmt, auf die Geltung dieser AGB, die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung hinzuweisen. Bei der Buchung für andere Personen haftet der Nutzer für das gesamte Beförderungsentgelt. Es wird über sein Konto abgerechnet.

4.15. Der Nutzer haftet zudem für das Verhalten dieser Personen im Zusammenhang mit der Fahrt, es sein denn, er legt auf Anfrage binnen 14 (vierzehn) Tagen die Daten der Personen (insbesondere voller Name und Adresse) gegenüber der VVT offen, soweit sie zur Rechtsverfolgung erforderlich sind.

4.16. Personen, für die keine Buchung samt anschließender Bestätigung erfolgt, haben kein Recht auf Teilnahme an der Fahrt. Die Teilnahme an einer Fahrt setzt sohin eine gültige Buchung voraus.

4.17. Die in der App, in der Webanwendung oder per Telefon/SMS angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

 

5. Preise und Zahlung

5.1. Der RegioFlink Tarif entspricht dem regulären VVT Tarif. Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VVT. 

5.2. Der Nutzer haftet für das gesamte Entgelt für alle über sein Konto getätigten Buchungen, sohin auch für die Beförderung Dritter, deren Beförderung über sein Konto gebucht wurde.

5.3. Für Fahrgäste, die über ein im Verbundraum des VVT gültiges Ticket verfügen, das zur Benutzung des RegioFlinks in den jeweiligen Zonen berechtigt, ist der RegioFlink inkludiert. Gültige VVT-Tickets, sowie KlimaTicket Österreich und Euregio Ticketsdie zur Benutzung des RegioFlinks in den jeweiligen Zonen berechtigen, sind beim Einstieg vorzuweisen.

5.4. Fahrgäste, die nicht InhaberInnen eines solchen Tickets sind, zahlen per Einzelticket den regulären VVT Zonentarif. Diese werden in der App ausgewählt.

5.5. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen bei Verwendung der App bzw. Webanwendung Kreditkartenzahlung und Zahlung per PayPal zur Verfügung. Vor der ersten Buchung ist in der App bzw. Webanwendung ein entsprechendes Zahlungsmittel zu hinterlegen.

5.6. Bei der Kreditkartenzahlung sind vom Nutzer folgende Informationen anzugeben:

  • Name des Karteninhabers
  • Kreditkartennummer
  • Gültigkeitsdatum
  • Card Validation Code (dieser Code wird von der VVT nicht gespeichert)
  • 3-D Secure-Code (optional und wird von der VVT nicht gespeichert)

5.7. Bei der Zahlung mittels Paypal wird der Nutzer auf die Seite von Paypal weitergeleitet. Hier hat sich der Nutzer mit seinem Paypal Konto anzumelden und die Zahlung zu bestätigen sowie für weitere Buchungen zu hinterlegen. 

5.8. Bei telefonischer Buchung erfolgt die Zahlung beim Fahrer/der Fahrerin vor Fahrtantritt.

 

6. Widerruf der Bestellung | Vertragskündigung und Erstattung von Tickets

6.1. Nach der Buchung ist eine Änderung des Reiseziels und der Reisezeit nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Nutzers ist in berechtigten Ausnahmefällen im alleinigen Ermessen des Fahrers/der Fahrerin möglich. Ein Recht dazu besteht nicht. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Erstattung des Fahrpreises für die restliche Strecke erfolgt nicht.

6.2. Sobald für einen Nutzer absehbar ist, dass er oder gebuchte Personen eine gebuchte Fahrt nicht antreten werden, hat er unverzüglich die gebuchten Fahrten, über die App, die Webanwendung oder telefonisch zu stornieren. Dies gilt auch, wenn Fahrgäste nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort erscheinen. Als rechtzeitig gilt ein Erscheinen, wenn die gebuchte Person innerhalb von 90 Sekunden nach der geplanten Abholzeit erscheint. Es besteht keine Wartepflicht des RegioFlink. 

6.3. Eine Buchung kann vom Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen über die App, die Webanwendung oder per Telefon widerrufen werden. Bei Vorausbuchungen ist eine Stornierung maximal 30 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei möglich. Eine Sofortbuchung kann nur binnen 60 Sekunden nach Buchung kostenfrei storniert werden.

6.4. Kurzfristige Stornierungen, das sind bei Vorausbuchungen Stornierungen weniger als 30 Minuten vor Fahrtbeginn sowie bei Sofortbuchungen, Stornierungen länger als 60 Sekunden nach der Buchung, und „No-Show" Vorfälle werden gemäß den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VVT abgerechnet. Der Nutzer hat eine Stornierungs- bzw. „No-Show“ Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr fällt unabhängig davon an, ob der Nutzer über ein im Verbundraum des VVT gültigen Tickets, das zur Benutzung des RegioFlinks in den jeweiligen Zonen berechtigt, verfügt.

6.5. Sollte das RegioFlink Fahrzeug nach Bestellung nicht pünktlich innerhalb des Zeit-fensters am Abholort eintreffen, so wird der Kunde hierüber informiert. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die Fahrt kostenlos sofort nach Erhalt der Information zur Verspätung zu stornieren, wenn diese mehr als 10 (zehn) Minuten beträgt. 

6.6. Die VVT kann eine bereits gebuchte und bestätigte Fahrt jederzeit bis zum geplanten Abholzeitpunkt kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn sich das bestellte Fahrzeug im Stau befindet, einen Unfall hatte oder - bei Vorausbuchungen - Fahrzeug oder FahrerInnen aus sonstigen Gründen, welcher Art immer, ausfallen.

6.7. Im Übrigen gelten für die Stornierung und Erstattung von Tickets die VVT Tarifbestimmungen.

6.8. Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme des § 1 Abs. 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) keine Anwendung.

 

7. Beförderungsbestimmungen

7.1. Die nachfolgend aufgeführten Beförderungsbestimmungen beinhalten sowohl die Verpflichtungen der VVT als auch des Nutzers. Weiter kommen die allgemeinen Ta-rifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der VVT zur Anwendung. 

7.2. Verhalten

Nutzer haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Dies kann von der VVT und/oder dem VU näher bestimmt werden, z.B. durch Verhaltensregelungen während der Corona-Pandemie (COVID-19). Es gilt Anschnallpflicht. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Untersagt sind insbesondere: 

  • Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten;
  • Verzehr von Lebensmitteln und der Konsum von alkoholischen Getränken; 
  • Mitführen von Flüssigkeiten, ausgenommen in verschlossenen Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Nutzer festgehalten werden können;
  • Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der VVT;
  • Sammeln und Betteln;
  • Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug;
  • Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen.

Zudem werden Personen, die aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustandes oder ihres Verhaltens eine Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste oder des Fahrdienstes darstellen können, nicht befördert. Eine entsprechend gebuchte Fahrt verfällt und ist vom Nutzer zu bezahlen.

Fahrgäste wenden sich bitte umgehend an den Fahrer, wenn: 

  • sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen (in Notfällen organisieren die Fahrer medizinische Hilfe);
  • sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten;
  • es zu sexuellen Übergriffen oder Gewalttaten kommt;
  • sie Diskriminierung oder Hassrede feststellen. Jegliche Art von rassistischen, nationalistischen oder sexistische Äußerungen, sowie Äußerungen, die religiöse oder ethnische Gruppen angreifen oder sonstige Teile der Bevölkerung verächtlich machen oder beleidigen, werden nicht geduldet.

7.3. Mitnahme/Beförderung von Sachen

Für die Mitnahme von Sachen gelten auch im RegioFlink die VVT Tarif- und Beförderungsbedingungen. Rollatoren, Reisegepäck oder Kinderwagen können kostenlos im RegioFlink mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass Sachen nur mitgenommen werden, wenn die Gefährdung des Betriebes ausgeschlossen ist. Das Fahrpersonal kann die Mitnahme einer Sache jederzeit ablehnen. 

7.4. Mitnahme von Rollstühlen

Bei der Buchung über die App oder der Webanwendung ist anzugeben, ob es sich beim Fahrgast um einen Rollstuhlfahrgast handelt, sofern diese Information nicht schon im Profil hinterlegt ist. Gleiches ist bei einer telefonischen Buchung anzugeben.

Wattens:
Befördert werden können nur Rollstühle, die zusammengeklappt und im Kofferraum des Fahrzeugs verstaut werden können. Dies setzt voraus, dass die Rollstuhlfahrgäste mit der Unterstützung des Fahrers in der Lage sind in das Fahrzeug zu gelangen. Elektrische Rollstühle können nicht transportiert werden.

Talkessel Reutte:
Alle Menschen mit Standard Rollstühle, sowie Standard elektrische Rollstühle können befördert werden.

7.5. Mitnahme von Kindersitzen

In den Fahrzeugen befinden sich Isofix Vorrichtungen. Eigene Kindersitze können mitgebracht und montiert werden. Für die sichere Montage ist der zugehörige erwachsene Fahrgast verantwortlich. Je nach Fahrzeug sind dort Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen vorhanden, die kostenlos genutzt werden können. Es gibt keine Garantie, dass noch ein freier Kindersitz bei Einstieg zur Verfügung steht.

7.6. Mitnahme von Tieren

Tiere, die als Begleitung für Menschen mit Behinderungen dienen, dürfen im RegioFlink mitgenommen werden. Alle weiteren kleinen ungefährlichen Tiere gemäß den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der VVT können befördert werden, insofern sich diese in einem geeigneten Behältnis befinden. Es besteht allerdings keine Garantie für die Mitnahme von Tieren: ob ein Tier mitgenommen werden kann, liegt im Ermessen des/der FahrerIn, ausgenommen sind hiervon Assistenzhunde. Der/die Halterin ist für die Sicherheit des Tiers im Fahrzeug verantwortlich.

7.7. Fundsachen

Fundsachen sind an das Fahrpersonal zu übergeben. Der Suchende kann sich zunächst per E-Mail an das ausführende Unternehmen wenden. Gefundene Gegenstände werden an das Fundbüro des ausführenden Unternehmens (VU) übergegeben. Im Übrigen gelten die die Beförderungsbedingungen des VVT und die gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Reisende ohne gültiges Ticket

8.1. Sofern sich der Fahrgast nicht ausweisen kann, sein Alter nicht nachweisen kann, der Name am Ticket nicht mit dem Namen des Fahrgastes übereinstimmt oder es am Berechtigungsnachweises für die Ermäßigung fehlt, kommen die Regelungen für Fahrgäste ohne gültiges Ticket zur Anwendung.

8.2. Ein Ticket ist ungültig, wenn

  • die Nutzung des Tickets nicht den VVT Tarifbestimmungen entspricht, insbesondere wenn der Gültigkeitszeitraum des Tickets schon abgelaufen ist,
  • der Inhalt geändert wurde, zB Änderung des Datums,
  • es wegen seines Zustandes nicht auf Gültigkeit geprüft werden kann
  • das Ticket den Gültigkeitszeitraum noch nicht erreicht hat,
  • eine Ermäßigungskarte und/oder ein Berechtigungsnachweis notwendig ist, diese/r aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist oder
  • das Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist,
  • dieser aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist.

8.3. Die weiteren Folgen für Reisen ohne gültiges Ticket sind in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) sowie in den besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen geregelt.

 

9. Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge

9.1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der RegioFlink-App oder der Webanwendung. Die VVT ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben. Die VVT behält sich vor, die App und/oder die Webanwendung jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, zB bei Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt, sofern eine Inanspruchnahme des bestehenden Beförderungsvertrages weiterhin möglich ist.

9.2. Die Leistung des RegioFlink wird nur zu festgelegten Zeiten im definierten Bediengebiet angeboten. Die aktuellen Bediengebiete finden Sie in der App oder der Webanwendung.

 

10. Pflichten des Nutzers

10.1. Der Nutzer darf die App ausschließlich für Zwecke der Beförderung im RegioFlink nutzen. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

10.2. Er nutzt die Leistung in Übereinstimmung mit allen Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre, des Datenschutzes, des geistigen Eigentums und anderen geltenden Gesetzen. 

 

11. Nutzungsrechte an der App 

11.1. Sowohl die App als auch die Webanwendung sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Nutzungsrechte an der App und alle damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, wie den Logos, Warenzeichen und Marken liegen bei der VVT oder dem App-Entwickler oder sonstigen Dritten. 

11.2. Nutzern steht lediglich ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der RegioFlink-App und deren Installation am Endgerät samt Erstellung von Sicherungskopien iSd § 69d UrhG zu.

11.3. Downloads, die über die App oder die Webanwendung zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. 

11.4. Die Begriffe „RegioFlink“ und „Via“, sämtliche Logos und sonstige Zeichen sowie Produkt- und Dienstleistungsnamen stellen registrierte oder nicht registrierte Kennzeichen dar, deren Nutzung außerhalb der Bestimmungen dieser Bedingungen unzulässig ist.

 

12. Haftung und Gewährleistung

12.1. Nutzung der App bzw. Webanwendung

12.1.1. Eine mangelfreie Funktionsfähigkeit oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Apps und/oder der Webanwendung kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden. Die VVT leistet sohin keine Gewährleistung und übernimmt keine Haftung für mangelfreie oder ununterbrochene Funktionsfähig-keit der App und der Webanwendung, dies auch vor dem Hintergrund der unentgeltlichen Bereitstellung.

12.1.2. Die Haftung der VVT für die App und die Webanwendung wird jedenfalls auf Fälle grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden, beschränkt.

12.1.3. Die VVT ist angesichts der Unentgeltlichkeit der App bzw. Webanwendung nicht verpflichtet, Mängel an der App und/oder Webanwendung zu beheben. Tut sie es trotzdem, obliegt allein ihr die Art und der Zeitpunkt der Mängelbehebung. 

12.1.4. Die VVT ist nicht verpflichtet, Updates oder Upgrades bereitzustellen. Im Falle von Updates oder Upgrades wird jegliche Haftung oder Gewährleistung für Vorgängerversionen ausgeschlossen.

12.1.5. Den Nutzern oder sonstigen Dritten ist eine eigenständige Veränderung oder Weiterentwicklung der App bzw. Webanwendung untersagt.

12.1.6. Der Nutzer wird der VVT allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen und konkret beschreiben. Er hat sicherzustellen, dass die App bzw. Webanwendung nur auf einem Endgerät benutzt wird, das die technischen Voraussetzungen und Vorgaben für den Betrieb der App bzw. Webanwendung erfüllt. Die VVT steht nicht für Schäden oder Mängel aus unsachgemäßem Betrieb oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzer ein.

12.1.7. Die VVT macht keine Zusicherungen und übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte, die über die App bzw. Webanwendung vermittelt werden. Ebenso macht die VVT keine Zusicherungen und übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten eines Drittanbieters oder die Qualität oder Art von Produkten oder Dienstleistungen Dritter, die über den Dienst bezogen werden. 

12.1.8. Die VVT gewährleistet, dass die App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt. Sollten Dritte dennoch Rechte oder Ansprüche gegen den Nutzer geltend machen, wird dieser bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche die VVT davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich, der VVT die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlassen und/oder wesentliche Schritte der Rechtsverteidigung - einschließlich allfälliger Vergleiche, Anerkenntnisse öä – vorab mit der VTT abstimmen. Der Nutzer wird die VVT dabei auf eigene Kosten in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. 

12.2. Beförderungsleistung

12.2.1. Die gebuchte Beförderungsleistung wird nicht durch die VVT selbst erbracht, sondern durch einen Dritten (das Verkehrsunternehmen, VU) erbracht. Die VVT haftet nicht für das Verhalten des VU oder deren Mitarbeitern, soweit sich eine solche Haftung nicht aus der Vertragsbeziehung zwischen VVT und Nutzer ergibt.

12.2.2. Die VVT wird von ihrer Haftung für Schäden oder Mängel, die dem Nutzer oder dessen zurechenbaren Fahrgästen aus dem Verhalten des VU, insbesondere einer mangelhaften Beförderungsleistung entstehen, befreit, wenn die VVT dem Nutzer und/oder den Fahrgästen ihre Ansprüche gegen das VU aus dem jeweiligen Vorfall abtritt oder auch nur deren Abtretung anbietet.

12.2.3. Die Haftung der VVT für Schäden oder Mängel aus der Beförderungsleistung wird mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

12.2.4. Gänzlich ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden aufgrund von Verspätungen oder nicht durchgeführten Fahrten.

12.3. Haftung des Nutzers

12.3.1. Der Nutzer haftet der VVT für Schäden, die aufgrund unrichtiger Angaben bei seiner Registrierung oder der Buchung einzelner Fahrten entstehen.

12.3.2. Der Nutzer fungiert bei der Buchung für dritte Fahrgäste als deren Stellvertreter. Er haftet Umstände und Schäden aus einer allenfalls mangelhaften oder nicht existierenden Stellvertretung.

12.3.3. Der Nutzer haftet weiters für Schäden, die durch Fahrgäste verursacht werden, für die er Buchungen vorgenommen hat, wenn er nicht auf Anfrage der VVT binnen 14 (vierzehn) Tagen die Daten der Personen (insbesondere voller Name und Adresse) offen legt, soweit sie zur Rechtsverfolgung erforderlich sind (vgl. Punkt 4.15).

 

13. Datenschutz und Werbeaktionen

13.1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung der VVT. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die VVT.

13.2. Die VVT kommuniziert mit dem Nutzer für Zwecke der Vertragserfüllung (zB Buchungsbestätigungen, Unfälle, Verspätungen, Sicherheits-, Datenschutz- und Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der App etc). per E-Mail, SMS und Mitteilungen über die App (Push-Nachrichten) auf das Endgerät des Nutzers und ge-gebenenfalls auch über Telefonanrufe. Push-Nachrichten können vom Nutzer auf seinem Endgerät aktiviert/deaktiviert werden.

13.3. Solche Nutzer erhalten u.a. in folgenden Fällen eine Nachricht: 

  • wenn eine Fahrt storniert wurde; 
  • wenn eine Fahrt gebucht wurde;
  • wenn das Fahrzeug sich dem angekündigten Abholort nähert;
  • wenn das Fahrzeug am vorgesehenen Abholort eingetroffen ist;

13.4. Die gegebenenfalls durch den Empfang solcher Nachrichten entstehenden Kosten trägt der Nutzer; das gleiche gilt für Kosten, die dem Nutzer eventuell durch die Kommunikation mit der VVT entstehen.

13.5. Wenn Nutzer sich gesondert, zB im Zuge der Registrierung, einverstanden erklärt haben, Informationen über weitere Dienstleistungen und Angebote von der VVT sowie RegioFlink zu erhalten, werden diese ebenfalls per E-Mail, SMS oder über App-Benachrichtigungen an das Mobilgerät des Nutzers gesandt.

 

14. Änderung der AGB

14.1. Die VVT hat das jederzeitige Recht, diese AGBs zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf sowie in der App mitgeteilt. 

14.2. Die jeweils geltenden AGBs gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er die App weiter nutzt. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen. 

14.3. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.

 

15. Kündigung | Auflösung Nutzerkonto

15.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

15.2. Der Nutzungsvertrag kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann gegenüber der VVT erklärt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (mittels Brief oder E-Mail an info@vvt.at). Die Kündigung des Nutzungsvertrags hat die Sperre des Benutzerkontos zur Folge. Eine Deinstallation der App „RegioFlink“ erfolgt durch die Kündigung nicht. Diese hat der Nutzer selbst vorzunehmen.

15.3. Der Nutzer kann die App „RegioFlink“ jederzeit deinstallieren. Sofern nur eine Deinstallation der App „RegioFlink“ und nicht zusätzlich eine Kündigung des Nutzungsvertrags gemäß vorstehenden Absatz erfolgt, besteht weiterhin der Nutzungsvertrag. Der Nutzer kann sich bei erneuter Installation der App „RegioFlink“ mit den registrierten Daten anmelden.

15.4. Die VVT ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn das Re-gioFlink-Angebot nicht mehr aufrecht erhalten wird oder Änderungen im Angebot erfolgen, denen der Nutzer nicht zustimmt.

15.5. Das Recht der VVT zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags bleibt davon unberührt. Die VVT ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt, wenn der Nutzer:

  • bei der Erstellung des Benutzerkontos unrichtige Angaben macht,
  • mehrere Benutzerkonten führt,
  • über das Benutzerkonto durch Verwendung von Schadcodes auf Netzwerke der App „RegioFlink“ zugreift oder versucht zuzugreifen und damit die Integrität oder Leistung der App „RegioFlink“ beeinträchtigt oder versucht zu beeinträchtigen sowie in Daten Dritter eingreift oder einzugreifen versucht,
  • gegen diese AGB oder die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der VVT wiederholt (mehr als zwei Mal) und nach schriftlicher Verwarnung weiterhin verstößt;
  • wiederholt (mindestens 2 Mal innerhalb von 30 Tagen) kurzfristig storniert oder wiederholte „No-Show“-Vorfälle (mindestens 2 Vorfälle in 180 Tagen) eintreten;
  • unbefugten Dritten Zugang zu seinem Benutzerkonto gewährt.

15.6. Eine außerordentliche Kündigung hat die sofortige Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Bereits gebuchte Beförderungsverträge werden nicht mehr durchgeführt.

 

16. Sonstiges

16.1. Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief), soweit diese AGBs nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 

16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

16.3. Die VVT ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen.

16.4. Für sämtliche Verträge im Rahmen dieser AGB gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.5. Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Leistungen mit Ausnahme der Beförderungsleistung ist 6020 Innsbruck.

16.6. Für alle Streitigkeiten in oder aus dem Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschließlich das sachlich für 6020 Innsbruck zuständige Gericht zu Entscheidung berufen, sofern es sich beim Nutzer nicht um einen Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz handelt.

 

Stand: 01.03.2022, geändert am 28.08.2023 Pkt. 5. und 7.4.