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Mund- und Nasenschutz in Tiroler Öffis: Bundesweite Bedeckungspflicht von Mund und Nase gilt ab 14. April

Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Tirol gilt mit 14. April die österreichweite Bedeckungspflicht von Mund und Nase für alle Öffi-NutzerInnen.

Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Tirol gilt mit 14. April die österreichweite Bedeckungspflicht von Mund und Nase für alle Öffi-NutzerInnen. Fotonachweis: VVT

Mobilitätslandesrätin LHStv.in Ingrid Felipe erläutert: „Durch das Bedecken von Mund und Nase mit Masken, Tüchern oder Schals können sich die Fahrgäste selbst, vor allem aber die weiteren Mitfahrenden schützen. Daher bitten wir jene Tirolerinnen und Tiroler, die weiterhin auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, auch in den Öffis einfache Mund-Nasen-Bedeckungen, wie beispielsweise selbstgenähte Baumwollmasken, die nach der Verwendung gewaschen werden, zu tragen.“

Zusätzliche Schutzmaßnahme
Wie bereits in den vergangenen Wochen werden Züge, Busse oder Straßenbahngarnituren verstärkt gereinigt und desinfiziert. Ebenso bleiben die Vordertüren zum Schutz der FahrerInnen geschlossen und die Tickets können weiterhin nicht im Fahrzeug gekauft werden. LHStvin Felipe: „Das Tragen von Mund- und Nasenschutz bringt zu den bereits gesetzten Maßnahmen zusätzlichen Schutz in den öffentlichen Verkehrsmitteln, für Fahrgäste, wie auch für die Beschäftigten.“

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