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FFP2 Maskenpflicht in den Öffis ab 25.01.2021

Ab Montag, 25.01.2021 gilt die neue Verordnung der Bundesregierung. Ab dann ist eine FFP2 Maske in den Öffis, an Haltestellen, Bahnsteigen und in Bahnhöfen Pflicht und ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.

Laut der neuen Verordnung ist in Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Personen ab 14 Jahren müssen zudem eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske tragen. Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht ausgenommen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Damit Missverständnisse ausgeschlossen werden können und es zu keinen Verzögerungen kommt, ist es notwendig, dass Fahrgäste die von der Pflicht ausgenommen sind, dies auch gleich beim Einsteigen dem Lenkpersonal glaubhaft machen. Sollte man daher durch gesundheitliche Gründe von der Pflicht ausgenommen sein (zulässige Gründe siehe Verordnung), ist dem Lenkpersonal, das für die Sicherheit der Fahrgäste zuständig ist, eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen.

Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis und ihre aktive Mithilfe, damit wir auch in diesen Zeiten einen sicheren und reibungslosen Ablauf gewährleisten können.

Hier finden Sie alle Informationen zu den neuen Maßnahmen

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