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Barrierefreiheit Anmeldung von Hilfeleistungen

Müssen Hilfeleistungen von Menschen mit Behinderung angemeldet werden?

Im Busverkehr

Damit sich die Unternehmen darauf einstellen können, ist es notwendig, dass Fahrgäste die benötigten Hilfeleistungen 36 Stunden zuvor anmelden und sich rechtzeitig vor der Abfahrtszeit einfinden. Auch wenn keine Anmeldung erfolgt, sind die Unternehmen verpflichtet, bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu leisten.

 

Im Bahnverkehr

Damit Sie optimal betreut werden können, ist es notwendig, dass Fahrgäste die benötigten Hilfeleistungen 48 Stunden vor Reiseantritt anmelden und sich rechtzeitig vor der Abfahrt am Bahnhof einfinden (maximal 60 Minuten und mindestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit).

Bei Fahrten, die aus mehreren Teilstrecken bestehen bzw. wenn verschiedene Unternehmen involviert sind, empfehlen wir Ihnen die vollständigen Daten, wie z. B. Fahrplan, an welchen Bahnhöfen Sie die Hilfeleistungen benötigen, etc. bei allen Unternehmen bekannt zu geben. Auch wenn keine Anmeldung erfolgt, sind die Unternehmen verpflichtet, bestmögliche Unterstützung zu leisten.

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