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Rechtliches bei Bahnreisen Verspätungsentschädigung KlimaTicket

Welche Rechte hat man mit einem KlimaTicket? Worauf muss man als Fahrgast achten und wie macht man Ansprüche geltend?

BesitzerInnen von KlimaTickets haben im Fall von häufigen Zugverspätungen bzw. Zugausfällen (Stadtverkehr ist ausgenommen) Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent. Bahnunternehmen, wie etwa die WESTbahn, die nur im Fernverkehr tätig sind, legen ihren Pünktlichkeitsgrad grundsätzlich selbst fest. Derzeit gilt bei der WESTbahn der Pünktlichkeitsgrad von 90,01 Prozent.

 

Verbund-KlimaTicket

Grundsätzlich ersucht der Verkehrsverbund (Ausnahme: VOR), der die Verbund-KlimaTicket ausgibt, seine KundInnen um ihre Zustimmung, ob diese an Entschädigungsverfahren teilnehmen wollen. Wenn Sie zustimmen, schickt der Verkehrsverbund Ihre Daten an das jeweilige Bahnunternehmen, das die Angaben überprüft und feststellt, ob in einem Geltungsmonat des KlimaTickets die Pünktlichkeit unterschritten wurde. Die Daten über die Pünktlichkeitsgrade erhalten die Bahnunternehmen im Regelfall von den Infrastrukturbetreibern. So erhält die ÖBB-Personenverkehr AG die Daten von der ÖBB-Infrastruktur.

Wenn der für alle Bahnen in Österreich (Ausnahme: WESTbahn) per Gesetz festgelegte Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent (den konkret geltenden Pünktlichkeitsgrad finden Sie auf der Website des Bahnunternehmens) in einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Sie einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer Ihres KlimaTickets eine Entschädigung auf das von Ihnen bekannt gegebene Bankkonto überwiesen. Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob Sie sich angemeldet haben bzw. wenn ja, ob Ihre Daten (Strecke, Kontodaten, usw.) stimmen. Die Bahnunternehmen veröffentlichen die monatlichen Pünktlichkeitsgrade auf ihren Websites. Damit ist es für Fahrgäste möglich, die Pünktlichkeit zu überprüfen.

Verbund-KlimaTicket BesitzerInnen müssen bei Erwerb ihres KlimaTickets darauf achten, dass sie sich für die Entschädigung anmelden. Vom jeweiligen Bahnunternehmen oder der KlimaTickets ausgebenden Stelle wird nach Kauf des KlimaTickets ein Informations- und Anmeldungsschreiben bezüglich der Entschädigung übermittelt.

Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt bei Verbund-KlimaTicket nach Anmeldung beim Verkehrsverbund durch Zustimmung zur Datenweitergabe an das jeweilige Bahnunternehmen. Von diesem werden BesitzerInnen von KlimaTickets schriftlich aufgefordert, ihre Daten anzugeben, um automatisch nach Ablauf des KlimaTickets entschädigt zu werden.

 

Sonstige KlimaTickets („ÖBB-Österreichcard“, WESTbahn-Jahresnetz-Tickets und andere Bahnunternehmen)

Bei sonstigen KlimaTickets legen die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich ihre Entschädigung selbst fest. Bei der ÖBB-Österreichcard muss für jede Verspätung ab 30 Minuten eines genutzten Fernverkehrszuges eine Bestätigung der Verspätung oder eine Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug eingeholt werden. Pro drei Verspätungen erhalten betroffene Reisende dann eine Entschädigung vom Bahnunternehmen, die je nach Art der Österreichcard unterschiedlich ausfällt. Reisende mit Österreichcard 1. Klasse erhalten jeweils 30 Euro, jene mit Österreichcard 2. Klasse jeweils 20 Euro. Dies ist nur bis maximal 10 Prozent des Preises der Österreichcard möglich.

Informationen dazu können auf den Homepages der jeweiligen Bahnunternehmen eingesehen werden.

Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie § 4 und § 5 EisbBFG

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