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Rechtliches bei Bahnreisen Ausweispflicht für ZugbegleiterInnen

Müssen sich ZugbegleiterInnen ausweisen?

Auf Verlangen von Fahrgästen sind ZugbegleiterInnen verpflichtet, sich auszuweisen. Das kann durch einen Ausweis oder durch Angabe einer Dienstnummer erfolgen.

Die rechtliche Grundlage ist § 13 Abs. 4 EisbBFG.

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