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Rechtliches bei Busreisen Anmeldung von Hilfeleistungen

Müssen Hilfeleistungen von Menschen mit Behinderung im Busverkehr angemeldet werden?

Damit sich die Unternehmen darauf einstellen können, ist es notwendig, dass Fahrgäste die benötigten Hilfeleistungen 36 Stunden zuvor anmelden und sich rechtzeitig vor der Abfahrtszeit einfinden. Auch wenn keine Anmeldung erfolgt, sind die Unternehmen verpflichtet, bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu leisten.

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