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Wie erwerbe ich da Zusatzprodukt "Carsharing Tirol2050" und wie funktioniert das?

1    Was ist CARSHARING TIROL2050
Mit einem Aufpreis auf das KlimaTicket Tirol oder Regionen bekommen Sie ein E-Carsharing-Paket, welches die Nutzung der Fahrzeuge verschiedener BetreiberInnen ermöglicht. Mit dem Aufpreis werden Sie Mitglied bei allen E-Carsharing-BetreiberInnen der Kooperation und bekommen 20 im Preis inkludiert Mietstunden, die Sie kostenfrei bei den BetreiberInnen nutzen können.

 

2    Wieviel Kostet das CARSHARING TIROL2050?
Das Produkt kann NUR als Zusatzprodukt zum KlimaTicket Tirol oder Regionen zum Preis von € 100,00 erworben werden (zu den Tarifen KlimaTicket Tirol und Regionen).
In diesem Preis sind 20 Freistunden bei den beteiligten BetreiberInnen inkludiert. Über diese Freistunden hinaus wird ein Stundentarif von € 4,00 verrechnet. Diese Preise gelten für alle teilnehmenden BetreiberInnen und ersetzen die allgemein gültigen Preise für Fahrzeugmiete der einzelnen BetreiberInnen. Es fallen keine Zusätzlichen Kosten pro Kilometer an.

 

3    Treten die AGBs der einzelnen BetreiberInnen außer Kraft, sobald ich deren Fahrzeuge mittels „CARSHARING TIROL2050“ nutze?
Grundsätzlich gültig sind die AGBs von „Carsharing Tirol2050“, alle Regelungen darüber hinaus finden Sie in den AGBs der BetreiberInnen:


4    Welche BetreiberInnen sind inkludiert?
Eine Auflistung der BetreiberInnen inkl. Standorte mit Adresse finden Sie unter www.vvt.at/carsharing


5    Welche Regeln gelten bei der Verwendung der Fahrzeuge?
Für die Verwendung der Fahrzeuge gelten die Regelungen und AGBs der einzelnen BetreiberInnen.


6    Was mache ich, wenn ich Probleme mit einem Fahrzeug habe?
Hierfür gelten die Regelungen der BetreiberInnen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die BetreiberInnen direkt:

  • Beecar: +43 664 88 53 0301
  • floMOBIL: +43 50 6300 50
  • FLUGS eCarsharing: 0800 66 55


7    Wie verwende ich die Fahrzeuge?
Zum Entsperren brauchen Sie lediglich die VVT BenutzerInnenkarte. Alle weiteren Regelungen sind den AGBs der BetreiberInnen zu entnehmen:


8    Wie kann ich das Zusatzprodukt „Carsharing Tirol2050“ erwerben?

1)    KLIMATICKET KAUFEN
KlimaTicket Tirol oder Regionen online im VVT bzw. IVB Ticketshop (tickets.vvt.at bzw. tickets.ivb.at oder per Tickets App) kaufen. Sie können Ihr KlimaTicket auch im VVT KundInnencenter kaufen.

2)    ZUSATZPRODUKT KAUFEN
Das Zusatzprodukt „Carsharing Tirol2050“ im Ticketshop oder im VVT KundInnencenter kaufen. Die Gültigkeitsdauer des Zusatzproduktes ent¬spricht der Gültigkeitsdauer des bereits gekauften KlimaTickets.

3)    AUTHENTIFIZIERUNG
Sie erhalten per Email eine Aufforderung zur Übermittlung eines Führerscheinscans. Sobald Sie diesen gesendet haben, wird die VVT Carsharing-Card und die Zugangsdaten für die Buchungsplatt¬formen der E-Carsharing-BetreiberInnen an Sie übermittelt.

9    Wie lange ist das Zusatzprodukt „Carsharing Tirol2050“ gültig?
Die Gültigkeit des Zusatzprodukts ist an die Gültigkeit des KlimaTickets Land bzw. Region gebunden. Auch wenn das Zusatzprodukt erst später dazugekauft wird, endet die Gültigkeit gleichzeitig mit dem KlimaTicket.


10    Welche Kriterien muss ich zum Erwerb von „Carsharing Tirol2050“ erfüllen
Sie benötigen:

  • Ein gültiges VVT KlimaTicket
  • Ein Mindestalter von 21 Jahren
  • Einen in Österreich gültigen Führerschein

11    Brauche ich die KundInnenkarten aller beteiligten Carsharing BetreiberInnen?
Nein, es wird lediglich die VVT Carsharing-Card benötigt.

12    Welche Autos stehen zur Verfügung
Die BetreiberInnen verfügen über Fahrzeuge unterschiedlicher Marken und Größen.

13    Wie werden die Fahrstunden verrechnet und bezahlt?
Das Aufpreisprodukt wird vom VVT verrechnet, die Verrechnung der Stundentarife über die Freistunden hinaus erfolgen durch jene BetreiberInnen, bei denen die Nutzungsstunden effektiv verbraucht wurden. Die der/dem KundIn übermittelte Rechnungen der BetreiberInnen oder eines von ihnen Beauftragten wird ausschließlich mittels Lastschriftverfahren abgewickelt und frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung eingezogen. Die/der KundIn muss spätestens zum vorbezeichneten Abbuchungszeitpunkt für eine ausreichende Deckung ihres/seines Kontos sorgen. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen von der/vom KundIn zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, können die BetreiberInnen die zusätzlichen Kosten der/dem KundIn in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal in Rechnung stellen.

 

14    Ist meine Carsharing-Card übertragbar?
Nein.

 

15    An welchen Standorten kann ich mir Carsharing Fahrzeuge ausleihen?

Eine Auflistung der Standorte mit Adresse finden Sie unter www.vvt.at/carsharing


16    Wie buche ich die Carsharing Fahrzeuge?
Für die Buchung der Fahrzeuge muss die/der KundIn das Fahrzeug auf der jeweiligen Plattform (App und/oder Website) der/des Betreiberin/Betreibers buchen.

 

17    Bin ich bei der Nutzung der Fahrzeuge versichert?
Ja, die genauen Konditionen finden Sie in den AGBs der BetreiberInnen.

 

18    Wo muss ich die Fahrzeuge zurückgeben?
Die Rückgabe richtet sich nach den AGBs der BetreiberInnen. Grundsätzlich werden die Fahrzeuge dort zurückgegeben, wo sie ausgeliehen werden (stationsgebundenes Carsharing).

 

19    Wie werden die Stunden abgerechnet?
Relevant für die Verrechnung der Freistunden sind die von der/vom NutzerIn gebuchten Stunden. Stornierungen können nur im Rahmen der jeweiligen Fristen laut AGBs der BetreiberInnen berücksichtig werden.   Über diese Freistunden hinaus wird ein Stundentarif von € 4,00 verrechnet.


20    Fallen Kosten an, wenn ich die Nutzungsdauer überziehe?
Die Kosten dafür sind in den AGBs der BetreiberInnen geregelt.


21    Gibt es eine Servicehotline?

  • VVT Kundencenter: +43 512 56 16 16
  • Beecar: +43 664 88 53 0301
  • floMOBIL: +43 50 6300 50
  • FLUGS eCarsharing: 0800 66 55 24


22    Was mache ich beim Verlust der Carsharing-Card
Bei Verlust der Carsharing-Card muss unverzüglich eine Verlustanzeige erstattet werden und diese dem VVT vorgelegt werden. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 kann der/dem KundIn eine neue Carsharing-Card ausgestellt werden.


23    Kann ich „Carsharing Tirol2050“ stornieren und welche Regelungen gelten hier?

Die Regelungen für die Stornierung des „Carsharing Tirol2050“ sind in den Tarifbestimmungen des VVT festgelegt.

Das Zusatzprodukt kann zum Monatsletzten ohne Angaben von Gründen schriftlich bzw. online storniert werden. Voraussetzung ist die Rückgabe der Carsharing-Card bis spätestens 7. des Folgemonats. Erfolgt die Rückgabe nicht termingerecht, so wird das Ticket frühestens im darauffolgenden Monat storniert und der volle Kalendermonat zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für die Stornierung wird 10,00€ in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung und gleichzeitiger Rückgabe der Carsharing-Card wird der/dem KundIn der nicht konsumierte Anteil abzüglich Entgelt auf ein von ihr/ihm bekannt gegebenes Konto zurücküberwiesen.
In Anspruch genommene Monate werden mit je einem Fünftel des Gesamtpreises pro in Anspruch genommenen Monat verrechnet. Die Freistunden werden ebenso aliquot abgerechnet, eventuell zu viel verbrauchte Stunden werden von den BetreiberInnen in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

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